Änderung Teilungserklärung

  • Hallo Zusammen,

    hab hier ein Problem.
    Bereits vor ca. 6 Jahren gab es einen Antrag zur Änderung der Teilungserklärung eine Eigentümergemeinschaft.
    Dieser Antrag ist damals zurückgewiesen worden, da Zustimmungen von Berechtigten und Gläubigern nicht vorgelegt wurden.

    Nunmehr haben diese Berechtigten das Eigentum erworden.
    Andere Eigentümer sind weiter als Eigentümer eingetragen.

    Jetzt kommt ein Antrag zum Vollzug dieser Teilungserklärung mit dem Hinweis, dass die neuen Eigentümer an die alten Beschlüsse nach § 23 WEG gebunden sind und daher nunmehr die Änderung der Teilungserklärung eingetragen werden soll.

    Brauche ich dann tatsächlich keine Zustimmung der neuen Eigentümer (vormals Berechtigte) ???

  • Eine Wohnung wird im Hinblick auf die Beteidigung am Gemeinschaftseigentum heraus genommen und mehr oder weniger verselbständigt.

  • Eine Wohnung wird im Hinblick auf die Beteidigung am Gemeinschaftseigentum heraus genommen und mehr oder weniger verselbständigt.

    Bei so unpräzisen Angaben kann man eigentlich keine berauchbare Antwort erwarten.

  • Urkunde von anno dazumal, also es ist faktisch so, dass eine Wohnung im Hinblick auf den Rest Verselbständigt wird und nicht weiter Gmeinschaftseigentum im "Haus" nutzt, dafür jedoch den Garten als Sondernutzungsrecht - den die Wohnung ist ein kleines Ferienhaus im Garten.

  • Also bilden wir aus jetzt gemeinschaftlichem Eigentum eine neue Sondereigentumseinheit (Gartenhaus), bilden darüber hinaus ein neues Sondernutzungsrecht an bisherigem Gemeinschaftseigentum (Umland zum Gartenhaus) und weisen dieses dann der neuen Einheit zu?

    Dass die neuen Eigentümer an alte Beschlüsse gebunden steht ja nicht in Frage, nur müssen die Eigentümer zum Zeitpunkt der Eintragung die Teilungserklärung ändern. Zur Not können/müssen die Beschluss-Begünstigten die anderen zur Mitwirkung zwingen. Abgeschlossenheitsbescheinigung und Plan nicht vergessen.

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