Die Eheleute schreiben in privatschr. Testament:
Wir setzen uns gegenseitig als Alleinerben ein.
Nach dem Letztversterbenden sind unsere Kinder A undB Erben .
Für den Fall dass der überlebende Ehegatte erneut heiratet, wird er nicht befreiter Vorerbe.
Wie kann ich das im Erbschein wiedergeben:
Der Ehegatte soll ja bis zu seiner Verheiratung uneingeschränkter Vollerbe sein; also durch die Eheschließung auflösend bedingter Vollerbe oder doch aufschiebend bedingter Vorerbe mit der Folge der Beschränkung durch die Nacherben?
(Über Ersatznacherben wird nichts gesagt).