Zu 1. verweise ich auf Patweazles Beitrag von gestern(?), wonach im Regelfall die notwendigen Unterlagen nach erfolgter Beratung beim RA sind.
(*klugscheißmodus an*Antragsteller ist übrigens immer der Betroffene, der RA vertritt ihn höchstens. *klugscheißmodus aus*)
Außerdem: Nein, der Antragsteller ist von der persönlichen Antragstellung nicht ausgeschlossen. Es ist einfach nur höchst unpraktisch, ihn nun wieder herzuschicken (und geht, abhängig vom Betroffenen, auch nicht unbedingt schneller...)
Zu 2. gibt es keinen Zusammenhang zwischen der Art der Antragstellung (persönlich/schriftlich) und der zeitnahen Entscheidung über den Antrag, zumindest nicht hier. Wenn alle antragsrelevanten Informationen vorliegen, wird entschieden.
Die Mitteilung über die Entscheidung ergeht jeweils sofort, entweder mündlich oder schriftlich.
Ganz ehrlich:
Ich kann es verstehen, dass du dich über dieses Merkblatt aufregst, ich finde es selbst ganz und gar unglücklich (und unhöflich) formuliert.
Der Sinn, der dahinter steht, ist aber einfach vorhanden: Wenn ein RA ohnehin schon mit der Sache befasst ist, möge er seine Partei doch auch uns gegenüber vertreten und dadurch uns UND seiner Partei das Leben ein ganz bisschen einfacher machen.