Phänomen nach Änderung der Gebührentabellen

  • Hier wird regelmäßig und schmerzfrei in Altfällen die Kostenfestsetzung nach neuem Gebührenrecht beantragt.

    Frage an die Kollegen innerhalb der Gerichte: Wurde dieses Phänomen bereits woanders beobachtet?

    Frage an die Kollegen außerhalb der Gerichte: Woran liegt es und was veranlaßt Antragsteller zu einem derart sinnlosen Unterfangen - oder hatte damit schon jemand Erfolg?


  • Bei mir kam das bisher nur vereinzelt vor, ich glaub es war auch immer der gleiche RA. Da gibts von mir ne Zwischenverfügung .... Es kommt dann auch immer ganz schnell eine neue Berechnung nach altem Recht

  • Woran liegt es und was veranlaßt Antragsteller zu einem derart sinnlosen Unterfangen - oder hatte damit schon jemand Erfolg?


    Unwissenheit, ggf. aber auch der klägliche Versuch ("Merkt ja keiner!"), evtl. doch mehr Kohle rausschlagen zu können? Erst letztens eine Diskussion gehabt, wo der RA meinte, die EG sei ja nach neuem Recht zu berechnen, da der Auftrag, eine Einigung zu erzielen, erst nach dem 1.8. erteilt worden sei. Will sagen, der Antragsteller muß nicht immer bösgläubig sein. :D

    » Die meisten Probleme entstehen bei ihrer Lösung. «
    L E O N A R D O | D A | V I N C I

  • Möglicherweise trägt auch die Umstellung der Kanzleisoftware dazu bei? :gruebel: Obwohl, das sollte eigentlich kein Grund sein.
    Bei mir sind derartige Versuche bislang zum Glück nicht vorgekommen.

  • Bislang hatte ich erst einen Antrag nach neuem Recht, bin aber zuversichtlich, dass es dabei nicht bleiben wird. Die Zwischenverfügung habe ich mir jedenfalls vorsichtshalber schon mal weggespeichert ...Lustig wird es ja auch erst, wenn die Diskussionen Aufkommen, wann denn der unbedingte Auftrag erteilt wurde ;)

    Komplizierte Probleme heißen komplizierte Probleme, weil es keine einfachen Lösungen für sie gibt, sonst hießen sie einfache Probleme.

    - Frank Nägele, KStA v. 25.3.17 -

  • ...wann denn der unbedingte Auftrag erteilt wurde ;)


    Ein dämlicheres Kriterium konnte man sich ja auch nicht aussuchen... :roll:

  • Hier wird regelmäßig und schmerzfrei in Altfällen die Kostenfestsetzung nach neuem Gebührenrecht beantragt.

    Frage an die Kollegen innerhalb der Gerichte: Wurde dieses Phänomen bereits woanders beobachtet?

    Ja, leider. Tendenz steigend. :mad:

  • Habe heute eine Erinnerung des beigeordneten PKH Anwalts bekommen.

    Er verlangt a.) die Gebühren nach neuem Recht (Auftragserteilung und Beiordnung waren 2010!) und b.) nach der Tabelle bei § 13 RVG (!). Der Rechtspfleger sei bei seiner Vergütungsfestsetzung "einem groben Fehler" aufgesessen". :wechlach:Kleine Notiz am Rande: Es geht um eine Mehrvergütung von ca. 20 €....

  • Hier wird regelmäßig und schmerzfrei in Altfällen die Kostenfestsetzung nach neuem Gebührenrecht beantragt.

    Frage an die Kollegen innerhalb der Gerichte: Wurde dieses Phänomen bereits woanders beobachtet? Ja, aber nur vereinzelt

    Frage an die Kollegen außerhalb der Gerichte: Woran liegt es und was veranlaßt Antragsteller zu einem derart sinnlosen Unterfangen Unwissenheit ? Gedankenlosigkeit ? Gier ? Keine Ahnung. Habe weder nachgefragt, noch stand im Antrag "aus Unwissenheit beantrage ich" oder "Aus purer Geldgier beantrage ich" - oder hatte damit schon jemand Erfolg? Nein


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  • Woran liegt es und was veranlaßt Antragsteller zu einem derart sinnlosen Unterfangen - oder hatte damit schon jemand Erfolg?


    Unwissenheit, ggf. aber auch der klägliche Versuch ("Merkt ja keiner!"), evtl. doch mehr Kohle rausschlagen zu können? Erst letztens eine Diskussion gehabt, wo der RA meinte, die EG sei ja nach neuem Recht zu berechnen, da der Auftrag, eine Einigung zu erzielen, erst nach dem 1.8. erteilt worden sei. Will sagen, der Antragsteller muß nicht immer bösgläubig sein. :D

    Interessant auch Nachfragen in ReNo-Foren, ob man die Terminsgebühr nun nach der neuen Tabelle abrechnen dürfe, da die Verhandlung ja erst nach dem 01.08.2013 stattfand. :confused:

    Wie kann man auf solche Ideen kommen?

  • Woran liegt es und was veranlaßt Antragsteller zu einem derart sinnlosen Unterfangen - oder hatte damit schon jemand Erfolg?

    Unwissenheit, ggf. aber auch der klägliche Versuch ("Merkt ja keiner!"), evtl. doch mehr Kohle rausschlagen zu können? Erst letztens eine Diskussion gehabt, wo der RA meinte, die EG sei ja nach neuem Recht zu berechnen, da der Auftrag, eine Einigung zu erzielen, erst nach dem 1.8. erteilt worden sei. Will sagen, der Antragsteller muß nicht immer bösgläubig sein. :D

    Interessant auch Nachfragen in ReNo-Foren, ob man die Terminsgebühr nun nach der neuen Tabelle abrechnen dürfe, da die Verhandlung ja erst nach dem 01.08.2013 stattfand. :confused: Wie kann man auf solche Ideen kommen?


    Es fehlt evtl. an einer ausreichenden Qualifikation für die durch den Arbeitgeber übertragene Tätigkeit, einer entsprechenden Aus- oder Fortbildung und nicht zuletzt an einem Blick in das Gesetz.
    Im Verhältnis zum unterlegenen Mandanten mag sich das zudem rentieren - man kann es ja ansonsten korrigieren :mad:.

  • Möglicherweise trägt auch die Umstellung der Kanzleisoftware dazu bei? :gruebel: Obwohl, das sollte eigentlich kein Grund sein.
    Bei mir sind derartige Versuche bislang zum Glück nicht vorgekommen.

    Glücklicherweise bekommt unser das Programm das ganz gut in den Griff, Aktenanlage vor 01.08.2013, also zunächst mal alte Tabelle.
    Ich will aber nicht bestreiten, dass dies auch mal falsch sein kann oder unbedacht geändert wird.

  • Ich hatte heute einen Anruf eines Rechtsanwaltes, der wissen wollte, ob er jetzt bei allen KFA`s neues Recht anwenden kann :confused: :gruebel: :eek: ...traurig...


  • Es fehlt evtl. an einer ausreichenden Qualifikation für die durch den Arbeitgeber übertragene Tätigkeit, einer entsprechenden Aus- oder Fortbildung und nicht zuletzt an einem Blick in das Gesetz.
    Im Verhältnis zum unterlegenen Mandanten mag sich das zudem rentieren - man kann es ja ansonsten korrigieren :mad:.

    Naja, an der ausreichenden Qualifikation wird es in den meisten Fällen eher nicht mangeln, zumindest nicht, wenn man während seiner Ausbildung zur/zum Refa nicht geschlafen hat. (Ich lasse mal berufsfremde beim RA arbeitende Personen außen vor. Zu deren Qualifikation kann ich mich nicht äußern.)
    Nach meiner Erfahrung ist es einfach Desinteresse (manchmal gepaart mit das habe ich doch immer schon so gemacht). Ich erinnere mich nur an den Hinweis an eine Kollegin im Januar, dass nun neues ZV-Recht gilt und sie erwiderte, sie dachte, dass gelte erst ab März. :gruebel:

    Viel schlimmer finde ich übrigens, wenn die erhöhten Kosten beim Mandanten abgerechnet werden, aus welchen Gründen auch immer. Die Kostenfestsetzung kontrolliert noch jemand, aber die Rechnung wird meistens nicht hinterfragt...

  • Ich habe neulich mit einer Kanzlei deswegen telefoniert.

    Man hat sich sofort entschuldigt. Es lag wohl daran, dass vergessen wurde irgendwo in der Software ein Häkchen zu setzen, damit das alte Recht zur Anwendung kommt.

    Heute wird doch nicht mehr gerechnet. Die Büros gucken nur, ob die Gebühren stimmen.

    Es wird eine Übergangszeit geben, wo das problematisch ist. Aber das pegelt sich schnell wieder ein.
    Also ruhig bleiben, Textbaustein anfertigen und alles wird gut...

  • Heute wird doch nicht mehr gerechnet. Die Büros gucken nur, ob die Gebühren stimmen.

    Ich finde immer schade, wenn sich RaFa/ReNos auf ihre Programme verlassen. Leider stimmt da häufig einiges nicht - und seien es Kleinigkeiten, die schlicht vom Programmierer nicht erfasst wurden (aus Unwissenheit oder weil es einfach nicht ging, wie z.B. zwei Postpauschalen für Mahnverfahren und nachfolgenden Prozess).

    Leider gehen so oft auch Gebühren/Auslagen verloren - also das umgekehrte Phänomen zu "Es wird dem Mandanten gegenüber unkontrolliert zu viel abgerechnet."

  • Anwaltsprogramme rechnen nicht prinzipiell zu Gunsten des Anwalts? :eek:

    Da ist wohl bei der Programmierung etwas schief gelaufen. :)


    zur Sache:

    Ich denke auch, dass die Programme standardmäßig vom aktuellen recht ausgehen und wenn vergessen wird, die Option für altes Recht zu wählen, erscheinen die neuen Gebühren.

    Und tatsächlich scheinen sich viele auf ihre Programme zu verlassen.

  • Ich denke auch, dass die Programme standardmäßig vom aktuellen recht ausgehen und wenn vergessen wird, die Option für altes Recht zu wählen, erscheinen die neuen Gebühren.

    Nicht unbedingt; das hiesige Programm z. B. geht erstmal vom Aktenanlagedatum aus und schlägt dann davon ausgehend altes oder neues Recht vor, was zwar meist Sinn macht - wenn aber z. B. in der Akte auch die ZV aus einem Urteil erst jetzt eingeleitet wird, behumst man sich ziemlich leicht selber.

    Und tatsächlich scheinen sich viele auf ihre Programme zu verlassen.

    Leider. Und das trifft (mal ganz abgesehen davon, dass ich noch keine RA getroffen habe, der wirklich fit in Gebührenrecht war) beileibe nicht nur "unqualifizierte" Mitarbeiter, sondern leider auch nicht wenige, die das eigentlich richtig gelernt und ausführlich angewandt haben sollten... manchmal wirds mir echt blümerant, was ich ReFaWis verzapfen sehe...

    Ehrgeiz ist die letzte Zuflucht des Versagers. (Oscar Wilde)

  • oh oh

    scheint wohl Deine erste Änderung zu sein:teufel:

    Ich kann mich noch sehr gut an die Änderung BRAGO - RVG erinnern. Oh man den Anwälten zu erklären , warum einer nach BRAGO und der andere nach RVG abrechnen konnte war echt schwierig.

    Ansonsten erst einmal

    gruss

    wulfgerd

  • Ich wusste schon, warum ich mir die Zwischenverfügung wegspeichere :mad:.
    Mein Highlight ist bislang der RA, der seinen Ende Juli eingereichten (richtigen) KFA jetzt "berichtigt" auf die neuen Gebühren. Manchmal könnte man....

    Komplizierte Probleme heißen komplizierte Probleme, weil es keine einfachen Lösungen für sie gibt, sonst hießen sie einfache Probleme.

    - Frank Nägele, KStA v. 25.3.17 -

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