Hier wird regelmäßig und schmerzfrei in Altfällen die Kostenfestsetzung nach neuem Gebührenrecht beantragt.
Frage an die Kollegen innerhalb der Gerichte: Wurde dieses Phänomen bereits woanders beobachtet?
Frage an die Kollegen außerhalb der Gerichte: Woran liegt es und was veranlaßt Antragsteller zu einem derart sinnlosen Unterfangen - oder hatte damit schon jemand Erfolg?