Grüßeuch,
ich habe eine Frage zur Kostentragung im Rahmen einer Teilungsversteigerung.
1.
Die Gegenseite stellt Antrag auf Teilungsversteigerung. Das Gericht bestimmt einen Versteigerungstermin.
Kurz vor der Versteigerung einigt man sich und verkauft das Haus freihändig. Die Gegenseite zieht den Antrag auf Teilungsversteigerung zurück.
(es erfolgt gerade keine übereinstimmende Erledigterklärung)
2.
Wir stellen Antrag auf Kostenfestsetzung (Verfahrens- und Einigungsgebühr).
Jetzt sagt die Gegenseite, man habe sich außergerichtlich geeinigt, weshalb keine Verfahrens- und Einigungsgebühr anzusetzen seien.
3.
Gehe ich richtig der Annahme, dass sobald das Verfahren gestartet wurde immer die Verfahrens- und Einigungsgebühr entstehen,
egal ob man sich im Rahmen eines notariellen Vertrags oder sonst wie einigt.
Danke für Eure Hilfe und schöne Grüße,
Julia