Hallo zusammen,
in meinem Fall ist der Kläger ein Treuhänder über das Vermögen einer Frau XY (über deren Vermögen das InsoVerfahren eröffnet ist), welchem auch PKH ohne Raten gewährt wurde.
Das Verfahren wurde durch Vergleich beendet.
Der Kläger erhält 8.000,00€ von dem Beklagten.
Auf Nachfrage im Rahmen von § 120 IV ZPO wurde nunmehr von seiten des Treuhänders mitgeteilt, dass der Vergleichsbetrag der Insomasse in voller Höhe zugeflossen ist und der Massebestand 30.000€ beträgt und die vorrangig zu bedienenden Verfahrenskosten ca. 14.000€ betragen.
Kann ich nun eine Einmalzahlung (GK + ausbezahlte PKH-Vergütung sind ca. 1.500,00€)anordnen??? Hat jmd. eine Fundstelle???
Und wenn ja darf ich dann auch den Betrag für die Deckungslücke mit anfordern - oder nur die GK und die ausbezahlte PKH-Vergütung???