Mich wundert jedenfalls, warum die hiesige Bevölkerung sich gegenüber der Presse in der Vergangenheit nur über die Zustände bei den ZGÄ ausgelassen hat, aber noch nicht über die Verhältnisse bei Nachlassgerichten.
Oder wie lange muss man in anderen BL auf einen Erbschein warten ?
Bei einfachen Sachen, zB bei einem Alleinerbschein nach gesetzlicher Erbfolge, kann man den direkt mitnehmen.