Notariatsreform in Baden-Württemberg

  • Ich will keineswegs die Situation schön reden: Aber ich gehe davon aus, dass es irgendwie funktionieren wird, weil es funktionieren muss! Die Mitarbeiter werden (wieder einmal) den Karren aus dem Dreck ziehen. Zumindest wird das an den meisten Orten so sein. Es wird sehr viel Sand im Getriebe sein. Keine Frage: Leider ist auch (zu) viel unnötiger Sand dabei. Aber "retten" werden es schlussendlich die Beschäftigten in der Justiz.

    Auch dann, wenn teilweise bei den Amtsgerichten einmal gerade 50 % des eingeplanten Personals am 1.01.2018 ihren Dienst antreten. Es wird schon davon gesprochen, dass aus anderen Bereichen Personal in die Nachlass- und Betreuungsgerichte abgezogen werden soll.

    Ich denke: motiviert sind (hoffentlich) alle, die am 1.01.2018 zu den Amtsgerichten wechseln. Wie lange aber die Motivation hällt, wird sich aus der Situation, die wir am 1.01.2018 und den folgenden Monaten antreffen, ergeben.

    4 Mal editiert, zuletzt von Yarra (10. November 2017 um 22:39)

  • Ich will keineswegs die Situation schön reden: Aber ich gehe davon aus, dass es irgendwie funktionieren wird, weil es funktionieren muss! Die Mitarbeiter werden (wieder einmal) den Karren aus dem Dreck ziehen. Zumindest wird das an den meisten Orten so sein. Es wird sehr viel Sand im Getriebe sein. Keine Frage: Leider ist auch (zu) viel unnötiger Sand dabei. Aber "retten" werden es schlussendlich die Beschäftigten in der Justiz.

    Auch dann, wenn teilweise bei den Amtsgerichten einmal gerade 50 % des eingeplanten Personals am 1.01.2018 ihren Dienst antreten. Es wird schon davon gesprochen, dass aus anderen Bereichen Personal in die Nachlass- und Betreuungsgerichte abgezogen werden soll.

    Ich denke: motiviert sind (hoffentlich) alle, die am 1.01.2018 zu den Amtsgerichten wechseln. Wie lange aber die Motivation hällt, wird sich aus der Situation, die wir am 1.01.2018 und den folgenden Monaten antreffen, ergeben.

    Alle sind sicher nicht motiviert. Das war aber auch schon in der Vergangenheit immer so. Insbesondere Anfang 2018 wird jedoch hinzu kommen, dass es für viele sehr belastend werden wird und das nicht nur wegen dem Arbeitsanfall und der Personalsituation. Es kommt sehr viel neues Personal, das sich im FG-Bereich nicht auskennt, z.B. Betreuungsverfahren nicht mal aus den Ausbildungszeiten kennt, die Akten nicht findet (Aktenzeichen neu zu vergeben sind -bisher waren diese auf Referatsebene vergeben und in den vergangenen Jahrzehnten teilweise auch sehr "individuell" vergeben, z.B. ohne Referatskennzeichen, einfach nach "Gusto" nach Wohnort (Gemarkung!) o.ä.-, eine neue Software, die das alles nicht "wissen" kann,.. usw. usw.

    Und wenn ich jetzt noch höre, dass aus anderen Bereichen Personal abgezogen werden soll, haben wir wieder die "Krönung". Es ist zu bezweifeln, dass dieses Personal höchst motiviert zu diesen Abteilungen kommen wird. Ich befürchte auch, dass es Teilabzüge sein werden (0,2 AKA). Das ist die übliche Makulatur durch den Dienstherrn und führt oft zu einem gegenteiligen Effekt: Die Effizienz sinkt insgesamt, betrachtet auf die Gesamtsituation. Werden 5 Mitarbeiter zu 0,2 abgeordnet, dann kommt halt am Ende nie die Effizienz einer 1,0 Kraft raus. Ich erinnere mich daran, dass die Verantwortlichen noch vor gar nicht allzu langer Zeit gesagt haben, dass es zu viele Mitarbeiter an den Notariaten gibt, die nicht an die Gerichte übernommen werden können. Wenn ich mich recht erinnere, waren es einige hundert. Es wird nicht aus den Erfahrungen der Vergangenheit gelernt. Bei den Rechtspflegern war es doch ähnlich und man hat bei deren Personalsteuerung (Ausbildungsplätze usw.) die zukünftigen Herausforderungen nicht ansatzweise überblickt. Hier braucht man Weitsicht. Daran fehlt(e) es leider. Und bei den Service-Mitarbeitern setzt es sich jetzt fort. Schade.

    Hinzu kommt, dass ich selbst sehe, was an manchen Amtsgerichten derzeit noch alles mit heißer Nadel geplant und dann wieder umgeplant, wird... Das erschreckt schon und

  • Ist schon eigenartig. Seit Jahren weiß man, dass dieses Chaos auf die Gerichte zurollt und jetzt, wo es unmittelbar bevorsteht, wird man auf einmal rührig und aufgeregt, während die Befürworter der diversen Neuerungen mittlerweile verstummt sind und sich nicht mehr aus der Deckung wagen.

  • ...Sorry, aber es wird einfach mal Zeit, dass die Notare in B-W akzeptieren, dass es in B-W bisher nicht anders, sondern einfach viel schlechter als in den anderen 15 Ländern lief.

    Lieber Bukowski, wenn Du mir verrätst, wie man mit einer einzigen ungelernter Teilzeitkraft einen Notariatsbezirk (bestehend aus notariellen Dienstleitungen, Nachlass- und Betreuungsgericht) mit ca. 17.000 Einwohner und zusätzlich die reformbedingten Schlussarbeiten bewältigt, wäre ich Dir sehr dankbar. Ist kein Einzelfall, sondern in der jetzigen Liquidationsphase Standard.

  • Während für die neuen freiberuflichen Notare für deren Angestellte vom Land Fortbildungen ohne Ende bezahlt wurden, sind jetzt auf den Nachlass- und Betreuungsgerichten - die noch übrigen - viel zu wenige Angestellte vorhanden, die von der Sache und dem neuen Programm keine Ahnung haben. Wo bleibt da die Fürsorgepflicht des Dienstherrn ?

  • Wo bleibt da die Fürsorgepflicht des Dienstherrn ?

    Die steht nach meiner langjährigen Berufserfahrung nur auf dem Papier.
    Bei jeder (politisch gewollten) Organisationsreform wird zuerst versucht,
    diese ohne zusätzlichen Personaleinsatz "durchzuziehen" (ihr schafft das schon).

    Erst wenn das Ding vor die Wand gefahren ist und öffentlicher Druck entsteht
    ist der Finanzminister bereit, die notwendigen Mittel bereit zu stellen.

    Niemand ist unersetzbar. Die Friedhöfe liegen voll von Leuten, die sich für unersetzbar hielten (H.-J. Watzke). :cool:

  • ...Sorry, aber es wird einfach mal Zeit, dass die Notare in B-W akzeptieren, dass es in B-W bisher nicht anders, sondern einfach viel schlechter als in den anderen 15 Ländern lief.

    Lieber Bukowski, wenn Du mir verrätst, wie man mit einer einzigen ungelernter Teilzeitkraft einen Notariatsbezirk (bestehend aus notariellen Dienstleitungen, Nachlass- und Betreuungsgericht) mit ca. 17.000 Einwohner und zusätzlich die reformbedingten Schlussarbeiten bewältigt, wäre ich Dir sehr dankbar. Ist kein Einzelfall, sondern in der jetzigen Liquidationsphase Standard.


    Regt euch ab. Bukowski hat sich über die freiberuflichen Notare in Südbaden beschwert, die offenbar so unter Wasser sind, dass selbst für einfachste Tätigkeiten (Unterschriftsbeglaubigung ohne Entwurf - in anderen Bundesländern in der Regel zu Bürozeiten sogar ohne Termin kein Problem) ein Termin erst in einigen Wochen vergeben werden kann. Das heißt aber nur, dass es nicht genug Notarstellen gibt.

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

  • ...Sorry, aber es wird einfach mal Zeit, dass die Notare in B-W akzeptieren, dass es in B-W bisher nicht anders, sondern einfach viel schlechter als in den anderen 15 Ländern lief.

    Lieber Bukowski, wenn Du mir verrätst, wie man mit einer einzigen ungelernter Teilzeitkraft einen Notariatsbezirk (bestehend aus notariellen Dienstleitungen, Nachlass- und Betreuungsgericht) mit ca. 17.000 Einwohner und zusätzlich die reformbedingten Schlussarbeiten bewältigt, wäre ich Dir sehr dankbar. Ist kein Einzelfall, sondern in der jetzigen Liquidationsphase Standard.

    Da hats Du mich evtl. falsch verstanden. Es liegt mir fern, die Vorgaben der Notariatsreform und das Vorgehen der Justiz in B-W zu kritisieren. Dazu habe ich zu wenig Einblick.

    Mir ging es vielmehr darum, der auch hier im Forum immer wieder anzutreffenden Meinung zu widersprechen, dass das "alte" System in B-W vor der Reform besser und dem System wie es in den anderen 15 Ländern praktiziert wurde mindestens ebenbürtig war. Das war es eben nicht, weil die aus meiner bescheidenen Sicht des Nutzers von notariellen Dienstleistungen die Notare in den anderen 15 Ländern deutlich serviceorientierter waren und sind.

    Dass der Dienstherr in B-W ein ganz besonderer ist habe ich mittlerweile begriffen. Dass sich aber noch im Jahre des Herrn 2017 in Heidelberg Notare weigern, die Fälligkeitsvoraussetzungen eines 0815-Wohnungskaufvertrages zu überwachen (nein, ich meine natürlich nicht die Räumung als Fälligkeitsvoraussetzung), weil sie meinen, das sei nicht Aufgabe des Notars, empfinde ich als Übel.

    Ich lese hier immer wieder, dass sich die Bürger in B-W darauf einstellen müssten, dass es nicht mehr so schön wie vor der Reform sein wird. Das lässt mich stets ein wenig nachdenklich werden.

    Ich bin Weinkenner. Wenn ich Wein trinke, merke ich sofort: aah, Wein. (Han Twerker)

  • Ich kann mir nicht vorstellen, dass es 2018 mit den notariellen Dienstleistungen besser wird als jetzt. Denn jetzt bei einem der freiberuflichen Notare oder der freiberuflich werdenden (und noch beamteten) Notaren in diesem Jahr noch einen Termin zu bekommen ist schlicht und einfach unmöglich.Auch nicht für einfachste und fristgebundene Dienstleistungen wie z.B. Ausschaltungen.

    Und es werden 2018 nicht mehr freiberufliche Notare werden als jetzt (beamtete und freiberufliche Notare).

    Oder es ist wie bei der Währungsreform in den 50-er Jahren:
    Vor der Reform gab es nichts zu kaufen. Alles wurde zurückgehalten. Und am Tage der Währungsreform waren die Läden voll.

    Vielleicht gibt es jetzt (bis zur Notariatsreform) keine Termine mehr, um nach der Notariatsreform genügend Urkundenaufkommen (und dann mit 100 % Gebühr in die eigene Tasche) zu haben.

    Wir werden sehen, was die Zeit nach dem 31.12.2017 so alles bringen wird.

  • Zur Abwechslung zwei Sachfragen :

    1.) Ist etwas über die 2. VV LFGG Baden-Württemberg bekannt ?
    Die 1. VV läuft bekanntlich zum 31.12.2017 aus .

    2.) Werden sich die §§ 38 ff. LFGG ändern ( insbes. Mitwirkungspflicht der Standesämter ) ?

  • Während für die neuen freiberuflichen Notare für deren Angestellte vom Land Fortbildungen ohne Ende bezahlt wurden,...

    Vielleicht ist mir hier etwas entgangen, aber von einer Kostenübernahme des Landes für solche Fortbildungen ist mir nichts bekannt.

    Oder meinst Du die ehemalige Möglichkeit der Weiterbildung zum Notarfachassistenten über die Notarakademie (diese Möglichkeit gibt es nun seit einiger Zeit schon nicht mehr, zudem waren es hier auch nicht nur Angestellte, die in die Freiberuflichkeit wechseln, sondern ebenso viele die im öffentlichen Dienst bleiben). Diese Fortbildung läuft nun ausschließlich über die Notarkammer und muss aus der eigenen Tasche getragen werden.

  • Wie sollen die Gesamtnamensverzeichnisse bei großen Notariaten ausgedruckt werden ? Diese können bis zu 20.000 Seiten umfassen. Das fängt doch jeder Drucker zum spinnen an und woher bekomme ich nach Weihnachten schnell einen neuen Toner, wenn dieser ausgeht ? Was ist, wenn der Notar bzw. seine Angestellte Ende Jahr krank ist, wer macht dann die Abschlussarbeiten ?

  • Wie sollen die Gesamtnamensverzeichnisse bei großen Notariaten ausgedruckt werden ? Diese können bis zu 20.000 Seiten umfassen. Das fängt doch jeder Drucker zum spinnen an und woher bekomme ich nach Weihnachten schnell einen neuen Toner, wenn dieser ausgeht ? Was ist, wenn der Notar bzw. seine Angestellte Ende Jahr krank ist, wer macht dann die Abschlussarbeiten ?

    Das mit dem Ausdrucken der Verzeichnisse ist - gelinde gesagt - ein Wahnsinn!

    Ich frage mich, warum es nicht möglich war ein Programm zu schreiben, welches die vorhandenen Dateien automatisch sichert und mit einer entsprechenden Schnittstelle in das neue Verzeichnis bzw. Programm überträgt. Sowas ohne digitale Schnittstelle abwickeln zu wollen, kann nur dem Staat einfallen....da ist nämlich diesbezüglich noch vieles "Neuland".... *Raute off*

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

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  • Da hats Du mich evtl. falsch verstanden. Es liegt mir fern, die Vorgaben der Notariatsreform und das Vorgehen der Justiz in B-W zu kritisieren. Dazu habe ich zu wenig Einblick.

    Mir ging es vielmehr darum, der auch hier im Forum immer wieder anzutreffenden Meinung zu widersprechen, dass das "alte" System in B-W vor der Reform besser und dem System wie es in den anderen 15 Ländern praktiziert wurde mindestens ebenbürtig war. Das war es eben nicht, weil die aus meiner bescheidenen Sicht des Nutzers von notariellen Dienstleistungen die Notare in den anderen 15 Ländern deutlich serviceorientierter waren und sind.

    Dass der Dienstherr in B-W ein ganz besonderer ist habe ich mittlerweile begriffen. Dass sich aber noch im Jahre des Herrn 2017 in Heidelberg Notare weigern, die Fälligkeitsvoraussetzungen eines 0815-Wohnungskaufvertrages zu überwachen (nein, ich meine natürlich nicht die Räumung als Fälligkeitsvoraussetzung), weil sie meinen, das sei nicht Aufgabe des Notars, empfinde ich als Übel.

    Ich lese hier immer wieder, dass sich die Bürger in B-W darauf einstellen müssten, dass es nicht mehr so schön wie vor der Reform sein wird. Das lässt mich stets ein wenig nachdenklich werden.

    Man kann es nicht oft genug wiederholen:
    Die Amtsnotariate in Baden und Württemberg sind unterschiedlich wie Tag und Nacht. In Baden war's diesbezüglich schon lange Nacht, hier in Württemberg lief es gut und nun wird's gleichgeschaltet. Und deshalb werden die verwöhnten Bürger in Württemberg mit der Reform schlechter zu recht kommen, wie die immer schon vernachlässigten Badener.

  • Wie sollen die Gesamtnamensverzeichnisse bei großen Notariaten ausgedruckt werden ? Diese können bis zu 20.000 Seiten umfassen. Das fängt doch jeder Drucker zum spinnen an und woher bekomme ich nach Weihnachten schnell einen neuen Toner, wenn dieser ausgeht ? Was ist, wenn der Notar bzw. seine Angestellte Ende Jahr krank ist, wer macht dann die Abschlussarbeiten ?

    Das mit dem Ausdrucken der Verzeichnisse ist - gelinde gesagt - ein Wahnsinn! Ich frage mich, warum es nicht möglich war ein Programm zu schreiben, welches die vorhandenen Dateien automatisch sichert und mit einer entsprechenden Schnittstelle in das neue Verzeichnis bzw. Programm überträgt. Sowas ohne digitale Schnittstelle abwickeln zu wollen, kann nur dem Staat einfallen....da ist nämlich diesbezüglich noch vieles "Neuland".... *Raute off*

    Weisst Du eigentlich, wie komplex die Reform ist? Die Daten liegen auf den einzelnen Servern der Notariate und sind dort referatsweise gekennzeichnet. Wie soll das eine "entsprechende" Schnittstelle das "in das neue Verzeichnis bzw. Programm" zu einem Stichtag übernehmen? Weißt Du wie komplex allein die ForumStar-Migrationen bei den einzelnen Amtsgerichten waren? Und da wurde Amt für Amt nacheinander eingegliedert... Dein Beitrag ist -gelinde gesagt- laienhaft und unangebracht.

  • Wie sollen die Gesamtnamensverzeichnisse bei großen Notariaten ausgedruckt werden ? Diese können bis zu 20.000 Seiten umfassen. Das fängt doch jeder Drucker zum spinnen an und woher bekomme ich nach Weihnachten schnell einen neuen Toner, wenn dieser ausgeht ? Was ist, wenn der Notar bzw. seine Angestellte Ende Jahr krank ist, wer macht dann die Abschlussarbeiten ?

    Ordentlich Papier bereit legen und Toner horten...

    Wenn der Notar oder seine Angestellte krank sind, dann macht das wohl nicht dieser Notar oder diese Angestellte :)

    Einmal editiert, zuletzt von Macher2 (16. November 2017 um 21:48)

  • Zur Abwechslung zwei Sachfragen :

    1.) Ist etwas über die 2. VV LFGG Baden-Württemberg bekannt ?
    Die 1. VV läuft bekanntlich zum 31.12.2017 aus .

    2.) Werden sich die §§ 38 ff. LFGG ändern ( insbes. Mitwirkungspflicht der Standesämter ) ?


    Zu 1:
    In der 2. VVLFGG geht es doch um Grundbuchsachen?

    Zu 2.:
    § 38 wird natürlich aufgehoben sonst müsste das Notariat reanimiert werden :) und § 40 (Mitwirkungspflicht der Gemeinde) nur unwesentlich geändert (Abs. 5 + 6). Der Rest von § 40 und die übrigen Vorschriften bleiben, wenn ich nicht falsch liege:

    § 38:
    (...)
    (5) Gegen Verfügungen der Gemeinde nach Absatz 2 ist die Erinnerung zulässig. Die Gemeinde kann der Erinnerung abhelfen. Erinnerungen, denen sie nicht abhilft, legt sie dem Amtsgericht vor. Gegen die Entscheidung des Amtsgerichts ist das Rechtsmittel gegeben, das nach den allgemeinen verfahrensrechtlichen Vorschriften zulässig ist. Auf die Erinnerung sind im Übrigen die Vorschriften über die Beschwerde sinngemäß anzuwenden. Das Erinnerungsverfahren ist gebührenfrei. Eine Beschwerdegebühr wird nicht erhoben, wenn die Beschwerde vor einer gerichtlichen Verfügung zurückgenommen wird.

    (6) Für die Mitwirkung der Gemeinde in Nachlass- und Teilungssachen unterliegt sie der Dienstaufsicht des Präsidenten oder aufsichtführenden Richters des Nachlassgerichts. Für die weitere Dienstaufsicht gilt § 16 AGGVG. Die Aufsicht beschränkt sich auf die Fachaufsicht; das Weisungsrecht ist unbeschränkt.

  • Thanx :daumenrau.
    Möglicherweise heißt die 1. VV LFGG bis 31.12.2017 ab 01.01.2018 auch weiterhin 1. VV LFGG.
    Nur müsste die halt ab Januar erst mal in Kraft sein, nachdem die alte ausläuft.
    Ansonsten bin ich schon mal beruhigt , dass sich an der Mitwirkungspflicht der Gemeinden nichts wesentliches geändert hat, sondern - im Gegenteil - die Fachaufsicht hierüber beim LG /NG liegt.

  • Wie sollen die Gesamtnamensverzeichnisse bei großen Notariaten ausgedruckt werden ?...

    Steht dies in der 64-seitigen Anleitung zum technischen Betriebsende? Hatte noch keine Zeit zum lesen.

    Ist jetzt vielleicht bisschen ein Hilferuf, aber ich sehe den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr. Ständig kommt was neues im Rahmen der Liquidation dazu, v.a. vom Amtsgericht was "wir" noch vorher zu erledigen hätten. Um dies alles (inkl. der Bearbeitung der laufenden fg-Verfahren; an Beurkundungen ist schon gar nicht mehr zu denken) bewältigen zu können, müsste ich spätestens jetzt schließen und dürfte das Notariat bis 31.12. nicht mehr aufmachen.

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