Notariatsreform in Baden-Württemberg


  • In diesem Fall sage ich ein zeitnahes Gespräch bei der Behördenleitung zum Thema "unsensibler Umgang gegenüber Geschäftsstellenmitarbeitern" voraus.

    Wie sollen wir Deiner Meinung nach dann den Servicemitarbeitern bzw. der Geschäftsstelle gegenüber kommunizieren, dass sie -die Servicemitarbeiter bzw. die Geschäftsstelle- von nun an ihre Aufgaben alleine und ohne Mitwirkung von uns Entscheidern stemmen müssen?
    Vor allem, wenn wir das Gefühl haben, dass die Servicemitarbeiter bzw. die Geschäftsstelle ihre Aufgaben allein nicht stemmen können bzw. im Einzelfall sogar nicht stemmen wollen.

    Lt. Aussage des Ministeriums kann es an den zur Verfügung stehenden AKA an Servicemitarbeitern bzw. Geschäftsstellenmitarbeitern nicht liegen, da anscheinend ein überdurchschnittlicher Deckungsgrad an AKA vorliegen soll. Dagegen rufen die Servicemitarbeiter bzw. Geschäftsstellenmitarbeiter nach personeller Verstärkung (was auch nicht anders zu erwarten ist).

  • Du könntest bei der Behördenleitung einen Stempel beantragen: "Verfügung: WV des Schriftstücks mit Akte." Dann wird es ja Nachfragen geben ...

    Vielleicht sprichst Du die Geschäftsstellen darauf an, dann haben sie noch eine Chance, das von selbst zu ändern. Wenn sich dann nichts ändert, hatten sie ihre Chance, und dann wird es die Behördenleitung tun müssen. Tatsache ist, dass eine Vorlage der Post ohne Akte Schwachsinn ist (um es nicht Unverschämtheit zu nennen). Wenn jemand auf der Geschäftsstelle das nicht versteht, sollte er sich überlegen, ob er nicht den Beruf verfehlt hat.

    Nebenbei: Nirgends steht geschrieben, dass man freiwillig Übernommenes ewig und drei Tag' behalten muss.

    Juppheidi, juppheida, Erbsen sind zum Zählen da ...

  • Die Zustände auf den Geschäftsstellen, die Manly beschreibt, gibt es auch auf anderen Amtsgerichten, bei denen vorwiegend oder allein Notariatspersonal eingesetzt ist. Dies ist auch eine Folge davon, dass die guten Angestellten allesamt von denNotaren abgeworben wurden und dafür auch noch fette Abfindungen kassiert haben.
    Andererseits kann niemand erwarten, dass eine bisherige Notariatsangestellte mit einer 3-tägigen Schulung forumStar erlernen kann. Ich habe nur Amtsgerichtspersonal und bin - nach großer anfänglicher Skepsis - jetzt heilfroh, dass ich kein Notariatspersonal abbekommen habe, sonst wäre ich total aufgeschmissen. Mein Laden läuft gut. Die Aktenkontrolle durch die Geschäftsstelle läuft gut, die Akten werden vorschriftsmäßig vorgelegt.
    Ich vermisse die Zeit aufdem Notariat, in der die Angestellten jedes Telefonat einfach durchgestellt haben und bei jeder Kleinigkeit, alles zum Notar geschickt und selbst möglichst keinerlei Verantwortung übernommen haben, nicht.
    Ich glaube auch, dass bei den Betreuungs- und Nachlassgerichten teilweise viel zu große Einheiten mit schlecht qualifiziertem Personal gebildet wurden. Auch haben einige Statuswechsler weit vor Schluss die gerichtlichen Tätigkeiten einfach „schleifen“ lassen.

  • Besteht vllt die Möglichkeit, dass die unerfahrenen Geschäftsstellen gerichtsintern durch Mitarbeiter anderer Geschäftsstellen zB aus der Familienabteilung nachgeschult werden? Oder dass eine Art 'Paten-System' entwickelt wird, in dem jeder neuen Geschäftsstelle eine erfahrene GS zugeteilt wird, die für Rückfragen zur Verfügung steht?

  • Besteht vllt die Möglichkeit, dass die unerfahrenen Geschäftsstellen gerichtsintern durch Mitarbeiter anderer Geschäftsstellen zB aus der Familienabteilung nachgeschult werden? Oder dass eine Art 'Paten-System' entwickelt wird, in dem jeder neuen Geschäftsstelle eine erfahrene GS zugeteilt wird, die für Rückfragen zur Verfügung steht?

    Ich denke, das wird in kürze so passieren (müssen). Mit der bloßen "Patenstellung" wird es allerdings auch nicht funktionieren. Es wird zum Austausch von Geschäftsstellenmitarbeiterinnen innerhalb des Amtsgerichts kommen müssen.

    Nur dann werden die Geschäftsstellenmitarbeiterinnen, die aus der Nachlass- bzw. der Betreuungsabteilung in andere Gerichtsabteilungen (Familiengericht, Insolvenz, Strafabteilung) wechseln müssen, ihre wahre Freude haben. Aber so wie bisher wird es nicht weitergehen können.

  • Nur dann werden die Geschäftsstellenmitarbeiterinnen, die aus der Nachlass- bzw. der Betreuungsabteilung in andere Gerichtsabteilungen (Familiengericht, Insolvenz, Strafabteilung) wechseln müssen, ihre wahre Freude haben. Aber so wie bisher wird es nicht weitergehen können.


    Ich schätze, da werden buchstäblich alle ihre wahre Freude haben.

    Juppheidi, juppheida, Erbsen sind zum Zählen da ...

  • Ichglaube nicht, dass die anderen Abteilungen des Amtsgerichts, bei denen es „läuft“,großes Interesse daran haben, ihre guten Angestellten dem Betreuungsgericht zuüberlassen und dafür die fachfremden Notariatsangestellten zu übernehmen. Eswird so kommen wie bei den Zentralen Grundbuchämtern, die tausende Rückstände haben:keine Hilfe. Man kann auch beim Betreuungsgericht arbeiten wie bei den ZentralenGrundbuchämtern: Rechnungslegungen liegen lassen, Betreuungsverlängerungen liegenlassen, Schlussberichte liegen lassen, nicht eilige Betreuungsanregungen ersteinmal liegen lassen. Vergütungsanträge liegen lassen, solange es geht. EiligeBetreuungen und Genehmigungen als erstes machen …….

  • Entschuldigung, dass ich über diesen Weg eine Formularnummer aus forumSTAR erfragen möchte, aber wir kamen anderweitig bisher nicht zu Potte.

    Wenn ein Testamentsvollstrecker per email, schriftlich oder wie auch immer -aber nicht zu Protokoll des Nachlassgerichts- seine Amtsannahme erklärt, verlangt er meistens eine Bestätigung über die Amtsannahme. Hier kamen früher die berüchtigten "Annahme- bzw. Entgegennahmebeschlüsse" bzw. "Annahme- bzw. Entgegennahmeverfügungen" zum Einsatz.

    Aber jetzt in forumSTAR. Bisher haben wir uns mit einem eigengestrickten 1812-Formular geholfen.

    in einer Akte aus Bayern kam jetzt eine Annahmebescheinigung zum Vorschein, die uns sehr gefallen würde.

    Frage an die Kollegen (insbesondere die Kollegen aus Bayern): Was hat denn Eure Annahmebscheinigung für eine Formularnummer?

    Und an die Kollegen aus dem restlichen Bundesgebiet: gibt es bei Euch auch ein Formular "Annahmebescheinigung"? Wenn ja, welche Formularnummer?

    In der Hoffnung, dass eine Formularnummer auch bei uns läuft.

    Bereits jetzt: vielen Dank.

  • Offenbar können viele Leute ohne zur Verfügung gestellte Formulare nicht mehr arbeiten. Und wenn es die betreffenden Formulare gibt, überprüft sie niemand mehr auf ihre inhaltliche Richtigkeit, sondern sie werden gemeinhin - auch wenn sie unbrauchbar sind - einfach unbesehen verwendet. Denn wenn es schon ein Formular gibt, dann muss es natürlich auch richtig sein, denn sonst wäre es ja nicht in dieser Form eingestellt worden ...

    Das ist der Fortschritt, der darin besteht, dass das zur Anwendung gelangende Fachwissen auf dasjenige der IT-Leute - also im Zweifel auf Null - reduziert wird.

  • Offenbar können viele Leute ohne zur Verfügung gestellte Formulare nicht mehr arbeiten. Und wenn es die betreffenden Formulare gibt, überprüft sie niemand mehr auf ihre inhaltliche Richtigkeit, sondern sie werden gemeinhin - auch wenn sie unbrauchbar sind - einfach unbesehen verwendet. Denn wenn es schon ein Formular gibt, dann muss es natürlich auch richtig sein, denn sonst wäre es ja nicht in dieser Form eingestellt worden ...

    Das ist der Fortschritt, der darin besteht, dass das zur Anwendung gelangende Fachwissen auf dasjenige der IT-Leute - also im Zweifel auf Null - reduziert wird.

    Wie kommst du zu deiner Auffassung, dass viele Leute nicht mehr ohne Formulare arbeiten können? Das stand nie im Raum.
    Die Aussage ist unqualifiziert.

  • Offenbar können viele Leute ohne zur Verfügung gestellte Formulare nicht mehr arbeiten. Und wenn es die betreffenden Formulare gibt, überprüft sie niemand mehr auf ihre inhaltliche Richtigkeit, sondern sie werden gemeinhin - auch wenn sie unbrauchbar sind - einfach unbesehen verwendet. Denn wenn es schon ein Formular gibt, dann muss es natürlich auch richtig sein, denn sonst wäre es ja nicht in dieser Form eingestellt worden ...

    Das ist der Fortschritt, der darin besteht, dass das zur Anwendung gelangende Fachwissen auf dasjenige der IT-Leute - also im Zweifel auf Null - reduziert wird.

    Wie kommst du zu deiner Auffassung, dass viele Leute nicht mehr ohne Formulare arbeiten können? Das stand nie im Raum.
    Die Aussage ist unqualifiziert.


    Diese Aussage ist nicht nur unqualifiziert, sondern diskreditiert auch sowohl die Kollegen bei den Gerichten, denen unterstellt wird, dass Formulare unbesehen und ohne Prüfung übernommen werden, als auch die "IT-Leute", denen fehlendes Fachwissen unterstellt wird.
    Eine absolute Unverschämtheit. Aber leider ist man bzgl. solcher Themen von dem betreffenden Kollegen nichts anderes gewohnt.

    Es stand alles in Büchern, die Alten lebten noch
    Wir haben nicht gelesen, nicht gesprochen, weggeschaut, uns verkrochen ...
    No!

  • Diese Aussage ist nicht nur unqualifiziert, sondern diskreditiert auch sowohl die Kollegen bei den Gerichten, denen unterstellt wird, dass Formulare unbesehen und ohne Prüfung übernommen werden, als auch die "IT-Leute", denen fehlendes Fachwissen unterstellt wird.
    Eine absolute Unverschämtheit. Aber leider ist man bzgl. solcher Themen von dem betreffenden Kollegen nichts anderes gewohnt.

    Der Aussage fehlte vielleicht ein klein bißchen taktvolles Fingerspitzengefühl. In der Sache aber ist sie in vielen - nicht allen - Fällen zutreffend.

    §§ 36b II 2, 5 III 1 RPflG: Die vorgelegten Sachen bearbeitet der Rechtspfleger, solange er es für erforderlich hält.

  • Ich bezweifle, dass letzten Endes IT-Leute für das Einstellen bzw. die Erstellung der Formulare verantwortlich sind und überlasse es im übrigen jedem selbst diese zu verwenden. Das geschieht mit Sicherheit oft unreflektiert.

  • In Baden-Württemberg ist es auch die Formularnummer 1453. Nach Eingabe kann dann die Auswahl "Testamentsvollstreckerzeugnis / Annahmebescheinigung " erfolgen

    Bei uns läuft das Formular 1453 bei Auswahl Annahmebescheinigung auf einen Fehler auf.

  • Offensichtlich hat sich die Lage bei den ZGÄ und den Betreuungs-und Nachlassgerichten etwas beruhigt, nachdem im Forum kaum mehr Klagen eingestellt werden.

    Psalm 55:22
    Wirf dein Anliegen auf den HERRN; der wird dich versorgen und wird den Gerechten nicht ewiglich in Unruhe lassen.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!