Erhalten die urkundenverwahrenden Betreuungsgerichte ab 01.01.2018 einen Zugang für das ZTR ? Wer ist dann für das ZTR verantwortlich, die Serviceeinheit oder der Entscheider ?
Zugang muss eingerichtet werden. Für das ZTR ist die Geschäftsstelle zuständig.
Die Entscheider werden aber entscheiden müssen, ob Urschrift oder beglaubigte Abschrift an das zuständige Nachlassgericht zu übersenden ist. Oder ob gar nichts zu übersenden ist, wenn mal wieder ein Pflichtteilsverzichtsvertrag als "erbrechtsrelevante Urkunde" registriert wurde.