Notariatsreform in Baden-Württemberg

  • Welche Schulungen erhalten die Entscheider bei den ZGA, wenn sie von heute auf morgen Grundbucheintragungen selbst vornehmen sollen und das Programm bisher nicht beherrschen ?

    Das war die Ausgangsfrage und wenn jemand wirklich vom Programm bislang keinerlei Ahnung hat, dann ist die besagte Schulungszeit zu kurz.

    Natürlich wird man das nicht zugeben. Es läuft ja auch alles prächtig und nirgendwo gibt es irgendwelche Rückstände.

  • Je näher es an den 01.01.2018 geht, kann man sich die Katastrophe, die sich anbahnt, abschätzen:

    - nicht nur bewährte Justizangestellte kündigen, sondern sogar Rechtspfleger, weil sie den Druck einfach nicht mehr aushalten. Was bisher von 3 Rechtspflegern bearbeitet wurde, soll jetzt ein Rechtspfleger allein, z.B. im Nachlass- und Betreuungsbereich bearbeiten.

    - ab 01.01.2018 stehen neue Computer da, die niemand bedienen kann, weil er das neue Programm nicht kennt bzw. weil überhaupt kein Personal da ist;

    - es werden lastwagenweise Betreuungs- und Nachlassakten in der Gegend herumgefahren, wobei bisher jedes Notariat eine andere Sortiermethode hatte. Wie man hier Akten bzw. Testamente finden soll, weiß niemand.

    - zum Teil wird eine Rechtspflegerstelle über 5 0,2 Stellen "geschaffen", nur damit etwas Personal da ist.

    - jetzt haben auch die letzten ZGA Rückstände von ca. 500 pro Sachbearbeiter. Es ist völlig unmöglich, dass solche Rückstände von einem Sachbearbeiter allein bewältigt werden können.


    Was muss noch geschehen, dass die Gewerkschaft endlich aufsteht, dass es so nicht geht.


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  • - ab 01.01.2018 stehen neue Computer da, die niemand bedienen kann, weil er das neue Programm nicht kennt bzw. weil überhaupt kein Personal da ist;


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    Auch hier es seit heute amtlich , dass zum 02.01.2018 nur die Rechtspfleger über forumSTAR-Kenntnisse verfügen werden und keine einzige Kraft vom "Unterbau" ( des Nachlassgerichts !).
    Das wird dann mehr als lustig , wenn die Erfassung der zu übernehmenden offenen Verfahren der Notariate beginnen soll.

  • Dass es ein Chaos geben wird, davon geht wohl jeder Insider aus.
    Ollik, was soll denn die Gewerkschaft machen? Es gibt schlicht und ergreifend kein Personal!

    Besonders hilfreich finde ich es in dieser Situation, wenn manche Direktoren der AG's jetzt statt den künftigen Mitarbeiter aus den Notariaten freundlich alle Unterstützung zuzusagen, gleich mal ankündigen, was künftig unter ihrer Führung anders zu laufen hat. So motiviert man die neuen Mitarbeiter zu Höchstleistung:ironie:


  • - ab 01.01.2018 stehen neue Computer da, die niemand bedienen kann, weil er das neue Programm nicht kennt bzw. weil überhaupt kein Personal da ist;


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    Auch hier es seit heute amtlich , dass zum 02.01.2018 nur die Rechtspfleger über forumSTAR-Kenntnisse verfügen werden und keine einzige Kraft vom "Unterbau" ( des Nachlassgerichts !).
    Das wird dann mehr als lustig , wenn die Erfassung der zu übernehmenden offenen Verfahren der Notariate beginnen soll.

    Für mich fängt das "Problem" schon beim Unterbau, d.h. den Geschäftsstellen bzw. den Serviceeinheiten, an.

    Wenn die jüngste Mitarbeiterin, die zum 1.01.2018 in die neue Nachlass- und Betreuungsabteilung schon etwas über 50 ist und die Mehrheit kurzfristig in Richtung Ruhestand tendiert, sagt das schon viel.

    Und die Fehlzeiten der wechselnden Mitarbeiterinnen im laufenden Jahr sind ebenfalls stetig ansteigend.

    Wenn sich die Mitarbeiterinnen schon jetzt bei personell aufgelösten Referaten und Übertragung des laufenden Geschäftsanfalls dieser aufgelösten Referate auf die verbleibenden Referate vor "Überlastung" ächzen, wie soll es dann zu 1.01.2018 werden, wenn die hier bekannt gewordenen künftigen Fallzahlen auf uns zurollen werden.

    Da ist die mangelnde Programmkenntnis nur eines von vielen Problemen.

    Und wenn ich in den Geschäftsverteilungsplänen lese, was alles zu den Aufgaben der Geschäftsstellenmitarbeiterinnen gehört ("alles das, wo nicht aufgrund Gesetzes die Zuständigkeit des Richters/Bezirksnotars/Rechtspflegers vorgeschieben ist), dann ...

    Unsere bisherigen Geschäftsstellenmitarbeiterinnen beglaubigen teilweise nicht mal Abschriften, geschweige denn geben sie Auskünfte oder protokollieren Anträge. Und auch die "Verantwortlichkeit" für die Geschäftsstelle, d.h. insbesondere für die Akten, ist nicht überall bekannt. "Ich arbeite nur nach Anweisung" hört man da häufig. Und wenn ein Telefongespräch ankommt, ohne groß nachzufragen an den "Chef" verbinden. Das ist häufig die Regel.

    Da kann man sich vorstellen, was da ab dem 1.01.2018 auf den Amtsgerichten abgeht.

    Aber: ein auf ein Riff aufgelaufenes Schiff ist nur noch sehr schwer durch die Mannschaft zu retten.

    Auch in Bereich der sog. "Entscheider" (so heißen Richter/Bezirksnotare/Rechtspfleger) künftig wohl, wird es nicht viel anders aussehen. Auch wir werden schauen müssen, dass wir unser Pensum -hoffentlich nicht nur mehr schlecht als recht- absolvieren. Wenn da Kollegen der Auffassung sind, man müsse "die Mitarbeiterinnen" (gemeint sind die künftigen Serviceeinheiten) unterstützen und dürfe sie nicht "im Regen stehen lassen" ist das wahrscheinlich Wunschdenken. Wenn wir selbst unser Pensum nicht oder nur ganz schwer bewältigen können, wie sollen wir da die Serviceeinheiten unterstützen (was m.E. übrigens mit dem Programm ForumStar wegen den zugewiesenen Rollen vermutlich gar nicht so einfach möglich sein dürfte).

    Die Bevölkerung wird auch in Baden-Württemberg lernen müssen, dass man auf einen Erbscheinsantrag und die anschließende Erteilung eines Erbscheins vielleicht bis zu einem Jahr warten muss. Auch wenn man die 19 % Umsatzsteuer beim freiberuflichen Notar in Kauf nimmt (sofern dieser Kapazitäten zur Beurkundung frei hat). Und ein Beschwerdeverfahren beim OLG gegen eine Entscheidung der ersten Instanz ist auch nicht in einer Woche erledigt.

    Und das die Klientel -wie bisher häufig- dasteht und (kostenlose) Auskünfte erbittet? Wird's künftig wohl auch nicht mehr geben. Keine Rechtsberatung durch das Nachlassgericht mehr. Verweisung an die Rechtsdienstleister. Das wird die Regel werden.

    Auch händchenhaltend durch die Wirren des Nachlasses geführt zu werden (wie bisher auf den Notariaten aufgrund des dort herrschenden Berufsverständnisses häufig der Fall) wird künftig nur noch kostenpflichtig beim freiberuflichen Notar oder beim Rechtsanwalt zu haben sein.

    Wir werden uns künftig auf "das wesentliche" konzentrieren und alles "unwesentliche" (d.h. an Dritte, sog. Rechtsdienstleister definierbare) wegschieben. Vielen "Kollegen" wird das mehr als schwer fallen. Schließlich haben sie sich mit Ihren Bewohnern vor Ort identifiziert.

    Schon die (Un-) Zugänglichkeit der Nachlassabteilungen auf den Gerichten (vorbei an Wachtmeistern) wird für viele der bisherigen Klientel abschreckend wirken. Auch die Zuweisung der Nachlassverfahren im Turnus führt schon dazu, dass man "seinen Nachlassrichter" erst nach dem eingetretenen Todesfall bzw. seinen "Betreuungsrichter" erst nach Anregung des Betreuungsverfahrens kennen lernt.

    Es wird alles anders werden. Aber alles Jammern hilft nicht. Wir müssen uns der neuen Situation stellen und aus ihr das Beste (auch für uns) machen. Es hilft niemand, wenn wir uns -bereits vor dem 1.01.2018- die künftige Arbeit madig reden. Wir müssen uns der künftigen Arbeit stellen. Alles andere hilft niemand weiter.

    Und wir müssen auch die künftigen freiberuflichen Notare mit ins Boot nehmen. Auch sie müssen ggf. auf Wunsch der Klientel Erbscheinsanträge und auch Ausschaltungen beurkunden. Auch sie sind Teil der Notariatsreform. Nicht nur die Kollegen, die bei den Amtsgerichten verbleiben.


  • Auch sie müssen ggf. auf Wunsch der Klientel Erbscheinsanträge und auch Ausschaltungen beurkunden.


    In vielem bin ich bei Dir; aber was sind "Ausschaltungen" ?

    Falls Ausschlagungen gemeint sein sollen, kann ich mir nicht vorstellen , dass die künftig freien Notare sehr darauf erpicht sind.
    Viel zu holen wird für diese gebührenmäßig nichts für solche Beglaubigungen. Also wird man das ungeliebte Kind an das Nachlassgericht abschieben.

  • Viel zu holen wird für diese gebührenmäßig nichts für solche Beglaubigungen. Also wird man das ungeliebte Kind an das Nachlassgericht abschieben.


    Nein, man macht sie, und zwar sofort (und ggf. gegen Barzahlung der 20 Euro + USt), weil die mit einer Ablehnung verbundenen Haftungsrisiken viel zu groß sind.
    Merke: eilige Ausschlagung geht beim Notar, wenn er den physisch da ist, fast immer sehr kurzfristig.

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

  • Wo findet man im Intranet Informationen zu Forumstar - Betreuungsrecht - BW ?

    IUK-Fachzentrum - Fachverfahren - ForumStar (allerdings nur eingeschränkt in Bezug auf das bisherige ForumStar Betreuung Baden/Württemberg).

    Die aktuellen Informationen sind -so wurde in der Informationsveranstaltung mitgeteilt- über die auf den Notariaten installierte Software nicht verfügbar.

  • Die Personalzuweisungen zu den Amtsgerichten sind extrem knapp. Dazu werden noch Krankheitsausfälle wegen Überlastung kommen.

    Und man wird sich -entgegen der bisherigen Arbeitsabläufe- auf das "Wesentliche" beschränken müssen (siehe auch Stugi):

    - Testamentseröffnungsverfahren;
    - Protokollierung Ausschlagung;
    - Protokollierung Erbscheinsanträge (sofern nicht an freiberuflichen Notar verweisbar) und Erbscheinserteilungsverfahren;
    - (in der Regel nur auf Antrag) Nachlasspflegschaftsverfahren und
    - Feststellung des Fiskalerbrechts.

    Es wird keine allgemeinen Auskünfte an potentielle Erben mehr geben (keine Rechtsberatung durch das Nachlassgericht).

    Aufgrund der Registerführung in "AR-Verfahren", "IVer-Verfahren" und "VIer-Verfahren" dürften die meisten der bisherigen Erbenanfragen mit dem Vermerk "kein Nachlassverfahren feststellbar" zu erledigen sein.

    Ich denke, dass dies der baden-württembergische Standard in der Bearbeitung von Nachlassverfahren werden wird.

    Und ähnlich "standardisiert" wird es in Betreuungsverfahren aussehen.

    Und vor allem wird alles viel, viel Zeit benötigen.

  • Viel zu holen wird für diese gebührenmäßig nichts für solche Beglaubigungen. Also wird man das ungeliebte Kind an das Nachlassgericht abschieben.


    Nein, man macht sie, und zwar sofort (und ggf. gegen Barzahlung der 20 Euro + USt), weil die mit einer Ablehnung verbundenen Haftungsrisiken viel zu groß sind.
    Merke: eilige Ausschlagung geht beim Notar, wenn er den physisch da ist, fast immer sehr kurzfristig.

    Und was macht man , wenn sich die künftigen freien Notare dem Thema Ausschlagungen generell verweigern wollen ?
    Ist das ein Fall für die Fachaufsicht über die Notare ?

  • Die Personalzuweisungen zu den Amtsgerichten sind extrem knapp. Dazu werden noch Krankheitsausfälle wegen Überlastung kommen.

    Und man wird sich -entgegen der bisherigen Arbeitsabläufe- auf das "Wesentliche" beschränken müssen (siehe auch Stugi):

    - Testamentseröffnungsverfahren;
    - Protokollierung Ausschlagung;
    - Protokollierung Erbscheinsanträge (sofern nicht an freiberuflichen Notar verweisbar) und Erbscheinserteilungsverfahren;
    - (in der Regel nur auf Antrag) Nachlasspflegschaftsverfahren und
    - Feststellung des Fiskalerbrechts.

    Zu dem Wesentlichen gehören für mich aber auch Tätigkeiten bei der "Annahme" eines zu hinterlegenden Testamentes und Rücknahme aus der bes. amtlichen Verwahrung.
    Mit der Eröffnung alleine ists im Testamentsbereich nicht getan, zumal auch diese Tätigkeiten großteils an die Serviceeinheit nicht delegierbar sind.

  • Zu dem Wesentlichen gehören für mich aber auch Tätigkeiten bei der "Annahme" eines zu hinterlegenden Testamentes und Rücknahme aus der bes. amtlichen Verwahrung.
    Mit der Eröffnung alleine ists im Testamentsbereich nicht getan, zumal auch diese Tätigkeiten großteils an die Serviceeinheit nicht delegierbar sind.

    :zustimm:

    Klar gehört die Entgegennahme einer Verfügung von Todes wegen in die besondere amtliche Verwahrung auch zum künftiger IVer-Verfahren.

    Meine nur mit "Beschränkung auf das Wesentliche" das, was mich heute Nachmittag zum großen Teil von der Arbeit abgehalten hat.

    Anrufe von Beteiligten, die "lediglich eine Frage zum Nachlassverfahren der Verstorbenen ..." hatten.

    Künftig habe ich in diesen Fällen gar kein Nachlassverfahren mehr, da außer der Sterbefallanzeige des ZTR und der Sterbefallanzeige des Standesamts nichts in der Nachlassakte liegt. Künftig wird es -so wie wir bisher gehört haben- in diesen Fällen gar keine Nachlassakte mehr geben (nur noch Eintrag im AR-Register und kein Eintrag im VI-er Register).

    Haben wir das so richtig verstanden?

  • Viel zu holen wird für diese gebührenmäßig nichts für solche Beglaubigungen. Also wird man das ungeliebte Kind an das Nachlassgericht abschieben.


    Nein, man macht sie, und zwar sofort (und ggf. gegen Barzahlung der 20 Euro + USt), weil die mit einer Ablehnung verbundenen Haftungsrisiken viel zu groß sind.
    Merke: eilige Ausschlagung geht beim Notar, wenn er den physisch da ist, fast immer sehr kurzfristig.

    Und was macht man , wenn sich die künftigen freien Notare dem Thema Ausschlagungen generell verweigern wollen ?
    Ist das ein Fall für die Fachaufsicht über die Notare ?


    Nein, für die Dienstaufsicht. Und für die Haftpflichtversicherung.
    Nochmal: wenn jemand kommt und ganz schnell eine Ausschlagung braucht, bekommt er die, wenn der Notar da ist. Sogar von Notaren, die in Frankfurter Glaspalästen sitzen.

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

  • Künftig habe ich in diesen Fällen gar kein Nachlassverfahren mehr, da außer der Sterbefallanzeige des ZTR und der Sterbefallanzeige des Standesamts nichts in der Nachlassakte liegt. Künftig wird es -so wie wir bisher gehört haben- in diesen Fällen gar keine Nachlassakte mehr geben (nur noch Eintrag im AR-Register und kein Eintrag im VI-er Register).

    Haben wir das so richtig verstanden?


    Wenn etwas vom ZTR kommt, dann gibt es auch mindestens eine Verfügung von Todes wegen oder eine die gesetzliche Erbfolge ändernde Urkunde. Die muß man dann wohl eröffnen, an die Beteiligten - nachdem man sie ermittelt hat - verschicken.

    Herrgott nochmal, im restlichen Bundesgebiet geht's doch auch seit Jahrzehnten so ohne dass die Welt zusammenbricht.

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

  • Viel zu holen wird für diese gebührenmäßig nichts für solche Beglaubigungen. Also wird man das ungeliebte Kind an das Nachlassgericht abschieben.


    Nein, man macht sie, und zwar sofort (und ggf. gegen Barzahlung der 20 Euro + USt), weil die mit einer Ablehnung verbundenen Haftungsrisiken viel zu groß sind.
    Merke: eilige Ausschlagung geht beim Notar, wenn er den physisch da ist, fast immer sehr kurzfristig.

    Und was macht man , wenn sich die künftigen freien Notare dem Thema Ausschlagungen generell verweigern wollen ?
    Ist das ein Fall für die Fachaufsicht über die Notare ?


    Der Notar darf grds. keine Urkundstätigkeit verweigern.

  • Künftig habe ich in diesen Fällen gar kein Nachlassverfahren mehr, da außer der Sterbefallanzeige des ZTR und der Sterbefallanzeige des Standesamts nichts in der Nachlassakte liegt. Künftig wird es -so wie wir bisher gehört haben- in diesen Fällen gar keine Nachlassakte mehr geben (nur noch Eintrag im AR-Register und kein Eintrag im VI-er Register).

    Haben wir das so richtig verstanden?


    Wenn etwas vom ZTR kommt, dann gibt es auch mindestens eine Verfügung von Todes wegen oder eine die gesetzliche Erbfolge ändernde Urkunde. Die muß man dann wohl eröffnen, an die Beteiligten - nachdem man sie ermittelt hat - verschicken.

    Herrgott nochmal, im restlichen Bundesgebiet geht's doch auch seit Jahrzehnten so ohne dass die Welt zusammenbricht.

    Irrtum:
    in Baden-Württemberg wird in jedem Fall eine Sterbefallbenachrichtigung durch das ZTR übersandt. Auch wenn es keine Verfügung von Todes wegen und keine die Erbfolge ändernde Urkunde gibt.

    Aber sei es drum:
    Hier in Baden-Württemberg wurde bisher anders gearbeitet, als im übrigen Bundesgebiet. Und die Bevölkerung war dieses andere Arbeiten gewohnt. Sie muss ab 1.01.2018 eben lernen, dass es die Staatlichen Notariate nicht mehr gibt, die Nachlassgerichte bei den Amtsgerichten künftig "anders arbeiten" und die Inanspruchnahme von Notaren künftig Geld kostet.

    Ansonsten werden die Nachlassgerichte und die Betreuungsgerichte, nachdem sie sich eingerichtet haben (und das durch die Zusammenführung entstehende Chaos etwas im Griff haben) ihre Aufgabe (wie auch die Nachlassgerichte und Betreuungsgerichte im übrigen Bundesgebiet) schon stemmen. Ggf. eben mit einer personellen Spritze (sofern entsprechende Medikamente zur Verfügung stehen).

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