Notariatsreform in Baden-Württemberg

  • Eben. Zumal ich zu bedenken gebe, als Beamter/Beamtin einen Eid gegenüber seinem Dienstherrn geleistet zu haben. Nicht falsch verstehen, aber es gehört m.E. ein bisschen mehr dazu, dem Dienstherrn die kalte Schulter zu zeigen, nur weil ein System augenscheinlich vor der eigenen Nase kollabiert, schließlich ist man selbst dafür bei ordentlich zu leistender Arbeit nicht verantwortlich.

    Nur mal aus der eigenen Erfahrung aus den neuen Ländern: Es war bei uns im GBA genau die gleiche Sachlage wie sie sich in BaWü teilweise abzeichnet - Rückstände ohne Ende bei den Eigentumsumschreibungen (1.500 für ein Amtsgericht für eine Bezirksgröße von nicht mehr als 80.000 Einwohnern!). Man hat von früh bis spät gearbeitet, um nur einigermaßen die sog. "Eilt-"Geschäfte zu erledigen und zu wissen, dass das Eingangsfach am Tagesende nur noch größer ist, als am Morgen. Dahinter stand ein Direktor, den die Problemlage vllt. bewusst war, es bei ihm aber nur darauf ankam, so viele statistische Urkundserledigungen am Monatsende präsentieren zu können, wie es nur ginge....

    Selbst als - vor allem als junger - Beamter auf Probe heisst es noch lange nicht, seine Gesundheit auf Biegen und Brechen kaputt zu machen, nur weil die dafür Verantwortlichen meinen, dass der Laden doch läuft. Es gilt Missstände aufzudecken, über Belastungen (in vielen Fällen sieht man vor lauter Arbeit schon seine eigene Verfahrensweise auf den Scheiterhaufen liegen) und Überlastungen zu berichten, seinen Dienstvorgesetzten zu sensibilisieren - auch im Hinblick "Was ist, wenn was schiefläuft?", etc. ... aber vor allem in der Kollegenschaft Geschlossenheit demonstrieren und für ein ordentliches Betriebsklima sorgen. Denn es gibt nichts Schlimmeres, den Arbeitsdruck, der ohnehin schon auf einem liegt, durch weitere vermeidbare Einflüsse zu erhöhen. Es ist ein "DonQuichotte-Spiel", bei dem man denkt die Windmühlen werden nur noch größerm das gebe ich zu, aber den Spass an der grundbuchrechtlichen Arbeit und vor allem den anschließenden Feierabend habe ich mir damals jedenfalls nicht nehmen lassen.

  • ... aber vor allem in der Kollegenschaft Geschlossenheit demonstrieren und für ein ordentliches Betriebsklima sorgen. ...


    Nach meiner Beobachtung scheitert es meist an der Geschlossenheit der Kollegen, wobei die Gründe dafür, dass die Reihen nicht geschlossen sind, verschieden sind.

    Juppheidi, juppheida, Erbsen sind zum Zählen da ...

  • zu a) Emmendingen ist selbst größere Kleinstadt und liegt nicht weit von Freiburg entfernt sowie Schwarzwald. Gibt sicher unattraktivere Gegenden.
    Und Kollegen frisch von der Prüfung ziehen doch noch eher um.


    Kommt auf die Bindungen am Heimatort an. Wenn man aus der Rhein-Neckar-Region kommt und dort Freund/Freundin, Familie und Freundeskreis wohnt, hat man sicherlich keine Lust, nach Emmendingen zu ziehen bzw. dort länger als zwingend nötig zu bleiben - da können Breisgau und Schwarzwald noch so schön sein.


    Mag sein. Den Anwärtern sollte allerdings schon klar sein, dass sie nach Bestehen der Prüfung keinen Anspruch auf einen heimatnahen Einsatz haben.

  • zu a) Emmendingen ist selbst größere Kleinstadt und liegt nicht weit von Freiburg entfernt sowie Schwarzwald. Gibt sicher unattraktivere Gegenden.
    Und Kollegen frisch von der Prüfung ziehen doch noch eher um.


    Kommt auf die Bindungen am Heimatort an. Wenn man aus der Rhein-Neckar-Region kommt und dort Freund/Freundin, Familie und Freundeskreis wohnt, hat man sicherlich keine Lust, nach Emmendingen zu ziehen bzw. dort länger als zwingend nötig zu bleiben - da können Breisgau und Schwarzwald noch so schön sein.

    Mag sein. Den Anwärtern sollte allerdings schon klar sein, dass sie nach Bestehen der Prüfung keinen Anspruch auf einen heimatnahen Einsatz haben.


    Natürlich. Vermutlich ist das auch den meisten klar. Aber das man dann schnellstmöglich einen Versetzungsantrag stellt, ist durchaus legitim.
    Letztendlich leiden die Grundbuchämter auch (nicht nur, aber auch) an der mehr als fragwürdigen (oder mit meinen Worten: schwachsinnigen) Standortwahl. Und die Personalabteilungen müssen das ebenfalls ausbaden, weil alle unzufrieden sind.

    Es stand alles in Büchern, die Alten lebten noch
    Wir haben nicht gelesen, nicht gesprochen, weggeschaut, uns verkrochen ...
    No!


  • Letztendlich leiden die Grundbuchämter auch (nicht nur, aber auch) an der mehr als fragwürdigen (oder mit meinen Worten: schwachsinnigen) Standortwahl.


    :daumenrau; wobei man einschränken muss , dass die Standortwahl für Baden schwachsinniger ausgefallen ist , als für Württemberg.

  • Ein Bekannter von mir arbeitet als Industriekaufmann in einer größeren Firma, die vor 2 Jahren aufgekauft wurde. Dort finden laufend Leistungsüberprüfungen statt. Wird die erwartete Leistung nicht erbracht, droht Entlassung. Viele Angestellte würden freiwillig und unbezahlt Überstunden ableisten, um die Leistung zu erbringen. Eine 57-jährlige bewährte Angestellte wurde entlassen und durch eine junge Angestellte ersetzt.
    In der freien Wirtschaft geht es noch um einiges härter zu wie beim Staat.

    Das kann ich nach jetzt 22 Jahren in der freien Wirtschaft nur bestätigen.

    Deswegen bin ich jetzt auch meiner eigener Herr. :D

    Ich bin Weinkenner. Wenn ich Wein trinke, merke ich sofort: aah, Wein. (Han Twerker)

  • Zur falschen Registrierung der ZTR-Einträge vgl.

    https://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php…301#post1104301

    Ich glaube, das ist gar nicht so selten vorgekommen, in denen das ZTR alles, was eine VB-Nr. hatte als besonders amtlich verwahrt registriert hat, auch wenn in der Standesamtsmitteilung das Wort "besonders" gestrichen wurde.

    Einmal editiert, zuletzt von ollik (23. März 2017 um 13:28)

  • Zur falschen Registrierung der ZTR-Einträge vgl.

    https://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php…301#post1104301

    Ich glaube, das ist gar nicht so selten vorgekommen, in denen das ZTR alles, was eine VB-Nr. hatte als besonders amtlich verwahrt registriert hat, auch wenn in der Standesamtsmitteilung das Wort "besonders" gestrichen wurde.

    Könnte sein, dass dies dort standardmäßig so gemacht wurde. Dann laufen künftig einige Ablieferungsaufforderungen ins falsche Postfach.

  • Gibt es Neuigkeiten zu ForumStar -Nachlass für BW?

    Bin ja schon sehr gespannt :)

    Nur dürftige Informationen vorhanden sind.
    Die Projektgruppe "Nachlass" ist offenbar an die Gruppe für forumSTAR VORM angehängt.
    Ob man da Textformulierungen aus (dem früher hierfür federführenden ) Rheinland-Pfalz und/oder Bayern übernimmt , kann ich Dir nicht sagen.
    Genauso gut kann man befürchten , dass man die Textprodukte anderer BL mit den nicht selten verqueren Textformulierungen aus dem Alt-Programm NOAH verschlimmbessern möchte.
    Alles ist möglich ! Natürlich auch der unsägliche "Entgegennahmebeschluss":teufel:.

    Einmal editiert, zuletzt von Wolf (7. April 2017 um 07:35)


  • Ob man da Textformulierungen aus (dem früher hierfür federführenden ) Rheinland-Pfalz und/oder Bayern übernimmt , kann ich Dir nicht sagen.

    Inzwischen wurde mir auf Nachfrage zugeflüstert, dass die Textprodukte für das Nachlassprogramm von forumSTAR ausschließlich aus Rheinland-Pfalz rüberimportiert und anschl. ggf. hier angeglichen werden.
    Erst mal keine so schlechte Nachricht; allemal besser, als das was man aus Bayern an Textprodukten gewohnt ist.:teufel:

  • Das mag sein......
    Es soll allerdings ab 2018 - speziell im Badischen - künftige Nachlasskollegen geben , die vorher nie im Leben was mit Nachlasssachen zu tun hatten.
    Und da kuckt man/frau sich zuerst an , was denn aus anderen BL an "schlauen" Texten zusammenformuliert wurde, bevor man sich an eigene Machwerke wagt.

  • Nur mal eine neugierige Frage. Was ist der Grund dafür, dass im Badischen demnächst besonders viele Nachlasssachen bearbeiten, die das vorher noch nicht gemacht haben? Gehen in dem Rechtsgebiet besonders viele in Ruhestand oder stehe ich auf der Leitung?

    Die Reform scheint sich in beiden Landesteilen verschieden zu entwickeln. Ich habe noch nicht gehört, dass in Württemberg besonders viele Rechtspfleger Nachlasssachen bearbeiten werden, die das noch nicht gemacht haben. Die Stellen an den Nachlassgerichten sind wohl eher knapp .


    _________________________________________________________________________________



    Alles hat einmal ein Ende.

    Sogar der Montag! :S

  • In Baden sind bisher auf den Notariaten (Richter-) Notare tätig, die zum 1.01.2018 -sofern sie nicht freiberufliche Notare werden- als Richter oder als Staatsanwälte tätig sein werden. Nachdem es auf den Notariaten keine oder nur wenige Rechtspfleger gab bzw. gibt, die im Nachlass tätig sind, müssen zum 1.01.2018 viele neue Rechtspfleger zu den Amtsgerichten versetzt werden.

    In Württemberg sind Bezirksnotare und Notarvertreter auf den Notariaten im Nachlass und in der Betreuung tätig. Hier wechseln diejenigen, die nicht freiberufliche Notare werden oder zu den ZGA gehen, auf die Amtsgerichte in den Bereich Nachlass (oder Betreuung). Die Anzahl der Wechsler soll (fast) ausreichen, um alle Stellen zu besetzen. Deswegen gibt es keine oder nur wenige Stellen für Rechtspfleger.

  • In Baden sind bisher auf den Notariaten (Richter-) Notare tätig, die zum 1.01.2018 -sofern sie nicht freiberufliche Notare werden- als Richter oder als Staatsanwälte tätig sein werden. Nachdem es auf den Notariaten keine oder nur wenige Rechtspfleger gab bzw. gibt, die im Nachlass tätig sind, müssen zum 1.01.2018 viele neue Rechtspfleger zu den Amtsgerichten versetzt werden.

    In Württemberg sind Bezirksnotare und Notarvertreter auf den Notariaten im Nachlass und in der Betreuung tätig. Hier wechseln diejenigen, die nicht freiberufliche Notare werden oder zu den ZGA gehen, auf die Amtsgerichte in den Bereich Nachlass (oder Betreuung). Die Anzahl der Wechsler soll (fast) ausreichen, um alle Stellen zu besetzen. Deswegen gibt es keine oder nur wenige Stellen für Rechtspfleger.


    :daumenrau Gut zusammengefasst.
    Gibt aber selbst im Badischen den "Mischfall" , dass die Dienstposten für Nachlass auf Rechtspfleger und Bezirksnotar ( dieser aus einem angrenzenden Bezirk ) verteilt wurden.
    Und das ist dann doch schon mal eine Leistung, wenn sich bei einem badischen Amtsgericht ein ( ehemals ) württembergischer Bezirksnotar befindet.:D
    Hat man vorher in dieser Kombi noch nicht gesehen.

  • In Baden sind bisher auf den Notariaten (Richter-) Notare tätig, die zum 1.01.2018 -sofern sie nicht freiberufliche Notare werden- als Richter oder als Staatsanwälte tätig sein werden. Nachdem es auf den Notariaten keine oder nur wenige Rechtspfleger gab bzw. gibt, die im Nachlass tätig sind, müssen zum 1.01.2018 viele neue Rechtspfleger zu den Amtsgerichten versetzt werden.

    In Württemberg sind Bezirksnotare und Notarvertreter auf den Notariaten im Nachlass und in der Betreuung tätig. Hier wechseln diejenigen, die nicht freiberufliche Notare werden oder zu den ZGA gehen, auf die Amtsgerichte in den Bereich Nachlass (oder Betreuung). Die Anzahl der Wechsler soll (fast) ausreichen, um alle Stellen zu besetzen. Deswegen gibt es keine oder nur wenige Stellen für Rechtspfleger.


    :daumenrau Gut zusammengefasst.
    Gibt aber selbst im Badischen den "Mischfall" , dass die Dienstposten für Nachlass auf Rechtspfleger und Bezirksnotar ( dieser aus einem angrenzenden Bezirk ) verteilt wurden.
    Und das ist dann doch schon mal eine Leistung, wenn sich bei einem badischen Amtsgericht ein ( ehemals ) württembergischer Bezirksnotar befindet.:D
    Hat man vorher in dieser Kombi noch nicht gesehen.

    Es gibt zwischenzeitlich auch (württembergische) Bezirksnotare, die bereits heute ihren Dienstsitz in Baden haben.

    Das hätte es unter dem Großherzog damals nicht gegeben!

    Interessant ist der Mischfall ab 2018 sowohl im Nachlass wie auch in Betreuung.

    Der württembergische Bezirksnotar unterliegt nur der Beschränkung des § 37 LFGG. Ansonsten gibt es für ihn keinen Richtervorbehalt.

    Sollte es zu keiner Gesamtübertragung des Nachlasses auf den Rechtspfleger kommen, dann gilt für den Bezirksnotar kein Richtervorbehalt, für den Rechtspfleger aber sehr wohl. Gegen Entscheidungen des Bezirksnotars gibt es den Rechtsbehelf der (Rechtspfleger-) Erinnerung nicht.

    In der Betreuung ist dem Bezirksnotar das gesamte Verfahren (mit Ausnahme der sich aus § 37 LFGG ergebenden Beschränkungen) zugewiesen. Für den Rechtspfleger gelten die Beschränkungen des Rechtspflegergesetzes (einschließlich der (Rechtspfleger-) Erinnerung).

    Bin mal gespannt, wie dies in der (Rechts-) praxis funktionieren wird.

  • Bei meinem künftigen Nachlassgericht beträgt der Richteranteil in Nachlasssachen 0,10 AKA.
    In einem Mischgericht mit Rechtspfleger/Bezirksnotar als Besetzung ( nicht hier ! ) müsste das halt der Bezirksnotar abdecken.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!