Hüstel , ich hatte mir mal ein PC-Spiel gekauft, dafür 16 € bei Ebay gezahlt und konnte nicht spielen, weil schon 16 Mann die Lizens-Nr. registriert hatten und ich gesperrt worden bin.
Da habe ich aus Prinzip geklagt. Die Kosten waren mir in meiner Wut wurscht, dem Verkäufer wollte ich deutlich gegen das Schienbein treten. Zu meinem Glück hatte ich gewonne, wäre sonst eine "teure" Prinzipienklage geworden - da hätte ich 10 x das Spiel bei Ebay kaufen können...
Ich verweise die Antragsteller bei Bagatellforderungen gerne an die Verbraucherzentrale oder an angestellte Anwälte bei Sozialvereinen (je nach Thema).
Wegen Mutwilligkeit habe ich bisher nicht zurückgewiesen, da ich mich nicht ausgiebig genug mit dem Thema beschäftigt habe und ich mir auch bisher keinen Textbaustein erstellt habe (obwohl ich das vor hatte). Zur Zeit habe ich keine Möglichkeit dies auf Arbeit zu erledigen, da ich mich in ein neues Sachgebiet einarbeiten darf und zugleich mit Akten zugeschmissen werde... mach ich dann wohl in der Elternzeit oder so