Hallo zusammen!
Der Schuldner hat ein P-Konto.
Auf dieses Konto wurde die "Fluthilfe" (50.000 EUR) überwiesen.
Bei der "Fluthilfe" handelt es sich um Spenden (10.000 EUR) und Zahlungen aus öffentlichen Mitteln (40.000,- EUR). Bedingung für die "Fluthilfe" ist, dass der Schuldner am Ende belegen kann, wofür er das Geld verwendet hat.
Der Schuldner beantragt den pfandfreien Betrag für 3 Monate zu erhöhen, damit er in diesem Zeitraum über die entsprechenden Mittel verfügen und die Schäden beseitigen lassen kann.
Ich kann jedoch keinen Tatbestand in § 850k ZPO finden, der es ermöglicht den Betrag entsprechend anzuheben.
Bin ich völlig auf dem Holzweg oder sehe ich nur den Wald vor lauter Bäumen nicht?
Danke!