Neues Beurteilungsrecht in der bayerischen Justiz

  • Ich glaube die Richtlinie wird einem verständlicher, wenn man sie sich folgendermaßen übersetzt:
    Als Amti darf man sich 7,8,9 hinaufarbeiten, als Rat (hier wurde absichtlich eine sagenhafte Gestalt gewählt) beginnt das Spiel gewissermaßen von vorn.

    Und japp, das neue System ist das alte System - nur NOCH intransparenter. War es früher klar, dass man für einen höheren Posten schlimmstenfalls lang genug überleben muss, wird einem jetzt das Fehlen von Beförderungsstellen als Fehlen eigener Leistung verkauft - was gerade für junge Kollegen besonders frustrierend ist.

  • Nicht umsonst werden hier und da und jedes Jahr immer mal wieder die Stimmen lauter, für die Rechtspflegerschaft und deren vergleichbare Entscheiderkompetenzen in der Justiz eine eigene Besoldungsgruppe - wie die eines Richters - zu schaffen, beginnend mit dem Einstiegsamt, dem A11 gleichkommt und dem entsprechend erreichbarem Endamt, vergleichbar mit A13. Das wäre m.E. nicht nur gerecht, sondern wäre in vielen Fällen wohl auch amtsangemessene Bezahlung. Dann müssten wir uns über diesen subjektiven Beurteilungsirrsinn auch nicht wirklich sonderlich viele Gedanken machen. Naja wer weiß, VAZ hatte vor 10 Jahren auch noch kaum jemand aufn Schirm ;)...

  • So, mir wurde jetzt meine Beurteilung eröffnet. Und nachdem ich im letzten Beurteilungszeitraum zum OI befördert worden bin, gab es gemäß den Vorgaben des OLG nun zwei Punkte Abzug.

    Mich würde interessieren, wie das bei euch gehandhabt wurde.
    Wurde das Initialschreiben des OLG auch konsequent befolgt und müsst ihr euch -wie ich- jetzt erstmal wieder eichhörnchenmäßig hocharbeiten?
    Oder konnten sich eure Beurteiler für euch einsetzen und euch als Ausnahme durchboxen, um nur einen oder gar keinen Abzug zu erreichen?

    LG
    AgentProvocateur

  • So, mir wurde jetzt meine Beurteilung eröffnet. Und nachdem ich im letzten Beurteilungszeitraum zum OI befördert worden bin, gab es gemäß den Vorgaben des OLG nun zwei Punkte Abzug.

    Mich würde interessieren, wie das bei euch gehandhabt wurde.
    Wurde das Initialschreiben des OLG auch konsequent befolgt und müsst ihr euch -wie ich- jetzt erstmal wieder eichhörnchenmäßig hocharbeiten?
    Oder konnten sich eure Beurteiler für euch einsetzen und euch als Ausnahme durchboxen, um nur einen oder gar keinen Abzug zu erreichen?

    LG
    AgentProvocateur

    hier ist die Vorgabe so:

    Zitat

    Nach einer Beförderung ist der Beamte an den nachhaltig gestiegenen Anforderungen der neuen Vergleichsgruppe aller Beamtinnen und Beamten des höheren Statusamtes zu messen. Bei der nachfolgenden Regelbeurteilung (sowie bei einer ggf. bereits zuvor zu erstellenden Anlassbeurteilung) wird ihm daher im Regelfall lediglich eine um eine Notenstufe (3 Punktwerte) abgesenkte Gesamtnote zugesprochen werden können.

    was bedeutet, dass Du im Regelfall ab der Beurteilung neun Jahre brauchst um auf Deine alte Note zurückzukommen.

  • Wie, werden wir jetzt etwa auch endlich tatsächlich nach Eignung, Leistung und Befähigung beurteilt? Das wäre ja traumhaft... ;)

    Mich hat mal jemand schlechter beurteilt als sein Vorgänger (das war wie silberne Löffel klaun´ oder grobes Dienst vergehen). Weder durfte er meine Diensträume überhaupt betreten noch etwas, was ich zu Papier gebracht habe ansehen.

  • Nach einer Beförderung ist der Beamte an den nachhaltig gestiegenen Anforderungen der neuen Vergleichsgruppe aller Beamtinnen und Beamten des höheren Statusamtes zu messen. Bei der nachfolgenden Regelbeurteilung (sowie bei einer ggf. bereits zuvor zu erstellenden Anlassbeurteilung) wird ihm daher im Regelfall lediglich eine um eine Notenstufe (3 Punktwerte) abgesenkte Gesamtnote zugesprochen werden können.

    Woher kommt diese Anweisung?


  • Nach einer Beförderung ist der Beamte an den nachhaltig gestiegenen Anforderungen der neuen Vergleichsgruppe aller Beamtinnen und Beamten des höheren Statusamtes zu messen. Bei der nachfolgenden Regelbeurteilung (sowie bei einer ggf. bereits zuvor zu erstellenden Anlassbeurteilung) wird ihm daher im Regelfall lediglich eine um eine Notenstufe (3 Punktwerte) abgesenkte Gesamtnote zugesprochen werden können.

    Woher kommt diese Anweisung?


    OLG Hamm

  • Hier gibt's die Welle auch.

    Sofern die konsequent durchgezogen wird, habe ich nix dagegen, weil es ist ja für alle gleich mies.

  • So, mir wurde jetzt meine Beurteilung eröffnet. Und nachdem ich im letzten Beurteilungszeitraum zum OI befördert worden bin, gab es gemäß den Vorgaben des OLG nun zwei Punkte Abzug.

    hier ist die Vorgabe so:

    Zitat

    Nach einer Beförderung ist der Beamte an den nachhaltig gestiegenen Anforderungen der neuen Vergleichsgruppe aller Beamtinnen und Beamten des höheren Statusamtes zu messen. Bei der nachfolgenden Regelbeurteilung (sowie bei einer ggf. bereits zuvor zu erstellenden Anlassbeurteilung) wird ihm daher im Regelfall lediglich eine um eine Notenstufe (3 Punktwerte) abgesenkte Gesamtnote zugesprochen werden können.

    was bedeutet, dass Du im Regelfall ab der Beurteilung neun Jahre brauchst um auf Deine alte Note zurückzukommen.

    Wie gut, dass das so demotivierende "Ersitzen" einer Beförderung endlich der Vergangenheit angehört. Endlich wird dem Leistungsgrundsatz Rechnung getragen .

  • Wie gut, dass das so demotivierende "Ersitzen" einer Beförderung endlich der Vergangenheit angehört. Endlich wird dem Leistungsgrundsatz Rechnung getragen .

    Juhu, Jubel Jubel! Es wird endlich anerkannt, wieviel man täglich mit welcher Qualität und welchem Einsatz leistet! (ja, ich hab deine Ironie erkannt)

    Für die Verwaltung ist es eine Steigerung, jetzt muss sie nicht mehr jedes Jahr (anlassbezogen für eine Bewerbung) eine neue Beurteilung schreiben, sondern nur noch alle 3.

    Wer "A" sagt, muss nicht auch "B" sagen. Er kann auch feststellen, dass "A" falsch war oder es auch noch "C" gibt.

    Wir Zauberer wissen über sowas Bescheid!

  • Wie gut, dass das so demotivierende "Ersitzen" einer Beförderung endlich der Vergangenheit angehört. Endlich wird dem Leistungsgrundsatz Rechnung getragen .

    Juhu, Jubel Jubel! Es wird endlich anerkannt, wieviel man täglich mit welcher Qualität und welchem Einsatz leistet! (ja, ich hab deine Ironie erkannt)

    Für die Verwaltung ist es eine Steigerung, jetzt muss sie nicht mehr jedes Jahr (anlassbezogen für eine Bewerbung) eine neue Beurteilung schreiben, sondern nur noch alle 3.


    Offenbar hat Bayern erkannt, dass man sich anderen Bundesländern auch anpassen kann. ;)

  • Wie gut, dass das so demotivierende "Ersitzen" einer Beförderung endlich der Vergangenheit angehört. Endlich wird dem Leistungsgrundsatz Rechnung getragen .

    Juhu, Jubel Jubel! Es wird endlich anerkannt, wieviel man täglich mit welcher Qualität und welchem Einsatz leistet! (ja, ich hab deine Ironie erkannt)

    Für die Verwaltung ist es eine Steigerung, jetzt muss sie nicht mehr jedes Jahr (anlassbezogen für eine Bewerbung) eine neue Beurteilung schreiben, sondern nur noch alle 3.

    kann in Niedersachsen wieder passieren, wenn ein Mitbewerber neu beurteilt werden muss, weil er nach der letzten Beurteilung befördert wurde und keine "gültige" Beurteilung der "Vergleichsgruppe" vorliegt. pauschales Abwerten wurde lt. Rechtsprechung für den mittleren Dienst untersagt.

    Unsere Verwaltung findet das glaub ich nicht so prickelnd.

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