Bewerbung zur Rechtspflegerin als Biostudentin

  • Hallo,
    ich wollte mal fragen, wie ich es in meinem Bewerbungsschreiben oder spätestens im Bewerbungsgespräch verpacken bzw. erklären kann, wieso ich vorher ein Biostudium angefangen habe?
    Zur Erklärung:
    Ich habe geschwankt zwischen Rechtspflege und Biologie, und mich dafür entschieden, nach dem Abi erstmal ein Biostudium anzufangen (da die Bewerbungsfrist für den Rechtspfleger für das entsprechende Jahr schon vorbei war) und zu schauen, ob es mir zusagt oder nicht.
    Inzwischen bin ich mir aber sicher, dass ich Rechtspflegerin werden will.

    So, jetzt erstmal schon im Voraus Danke für die Antworten :)

  • Wie auch immer Du dies "verpacken" willst - betone, welche Deiner Stärken besser mit dem Rechtspflegerberuf kompatibel sind. Der Rechtspflegerberuf sollte nicht ansatzweise als Notnagel für eine gescheiterte akademische Karriere angesehen werden.
    Warum willst Du lieber Rechtspflege studieren statt Atomphysik oder Literaturgeschichte? Wie kommst Du darauf, dass es Bio nun doch nicht ist? Aber begründe bloß nicht zu ausführlich, warum Du mit Bio denn aus heutiger Sicht doch danebenlagst. Offenbar hattest Du Deine Vorstellungen, was Dir dort bevorsteht, und diese passen mit den Gegebenheiten nicht zusammen. Kann Dir ein vergleichbarer Irrtum nicht auch mit der Rechtspflegerei unterlaufen sein? DAS zu begründen, kann Dir keiner abnehmen. Und hier wirst DU überzeugen müssen, das können WIR nicht für Dich tun.

    Viel Erfolg für Deine Zukunft!

  • Ein Notnagel ist Rechtspfleger sicher nicht =)
    Danke für deine Antwort, 15. Meridian! Du hast vollkommen Recht, dass mir das keiner abnehmen kann.
    Ich hoffte nur auf den einen oder anderen Tipp, was mir daran negativ oder positiv aufgefasst werde, was ich besser vermeide usw.
    Aber das werd ich schon iwie hinbekommen :P

  • :daumenrauGute Frage.
    Denke auch , dass alle Interessierten ( seien es Abiturienten oder welche , die vorher was anderes gemacht haben ) außerhalb
    des Justizrahmens einer "verschärften" Begründungspflícht für das Interesse am Beruf im Auswahlverfahren unterliegen.
    So jedenfalls meine Erfahrungen.

    Vor allem, wenn man soeben in einem anderen Fred erfährt, dass man einem Psychoonkel gegenüber sitzen muss.;)

  • :daumenrauGute Frage.

    Die Antwort ist eigentlich einfach, aber auch schwerzu formulieren :D
    Ich wollte eigentlich schon sehr sehr lange irgendwas mit Jura machen, und diverse Kurzzeitpraktika (BOGY etc) bei Anwaltskanzleien, in Gerichten etc (für die ich allerdings keine Nachweise habe weil sie eben nur kurz (3Tage) waren :/ ) haben mich darin bestätigt.
    Und nach einigen Recherchen über die Berufsfelder kristallisierte sich immer mehr heraus, dass der Rechtspfleger dem, was ich machen möchte, am meisten entspricht.

    Das mir der Begründingspflicht, Steinkauz, ist mir auch zu Ohren gekommen und deshalb wollte ich hier auch mal nachfragen, was "Erfahrene" darüber denken, da Bio ja nicht gerade ein "direkter Nachbar" von Jura/Justiz ist.

    Mal schauen, ob ich es überhaupt bis zum "Psychoonkel" schaffe :D
    Aber ich bin einfach mal zuversichtlich :daumenrau

    P.S. Es ist doch bestimmt kein Problem, sich bei mehreren OLG gleichzeitig zu bewerben, oder?

  • Bewirb dich auf jeden Fall bei mehreren OLG´s.... den Fehler habe ich nämlich damals gemacht und mich immer nur bei einem OLG beworben... dadurch - denke ich - hat es doch etwas länger gedauert, bis ich meine Anwärterstelle bekommen habe.

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