Hallo,
muss tatsächlich, und wenn ja warum, bei einer Quotenausschüttung auf angemeldete Bruttoforderungen von Arbeitnehmern Lohnsteuer an das FA erklärt und abgeführt werden? Gibt es hierzu Rechtsprechung? In der Zwangsvollstreckung muss der Arbeitnehmer das selber erledigen, sogar dann, wenn er gegen seinen eigenen (ehemaligen AG) vollstreckt.
Vielen, lieben Dank schon mal im Voraus.