Anwaltsvergütung durch Staatskasse?

  • Also, das hatte ich noch nie:

    Von meinem AG wurde ein Betreuer entlassen und ein anderer eingesetzt. Der alte Betreuer war damals der Lebensgefährte der Betroffenen und nicht mit der Entlassung einverstanden, obwohl gesundheitlich stark angeschlagen. Er nahm sich nen Anwalt und legte Beschwerde ein. Vor dem LG bekam er recht, der Entlassungsbeschluss wurde aufgehoben, aber ohne Kostengrundentscheidung. Jetzt will die Anwältin im Betreuungsverfahren Kostenfestsetzung ihrer Gebühren gegen die Staatskasse. Kann ich das so festsetzen? :nixweiss:

    Die Kunst des Lebens besteht mehr im Ringen als im Tanzen. ( Marc Aurel )

  • :what:

    Wenn weder PKH bewilligt wurde noch der Landeskasse durch die Kostenentscheidung im Beschluss des LG die Kosten auferlegt wurden, sehe ich eigentlich keinen Grund.

    Ich der Praxis würde ich in so einem Fall der Anwältin genau dies schreiben und um nähere Begründung ihres Festsetzungsantrages bitten.

    Entweder folgt dann ein überzeugendes Argument (vielleicht gibt's ne Sondervorschrift oder entsprechende Rechtsprechung) oder es wird der LG-Beschluss noch um eine entsprechende Kostenentscheidung ergänzt oder der Antrag wird abgelehnt (wenn er nicht zurück genommen wird).

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
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  • der antrag dürfte als einer auf kostenentscheidung auszulegen sein. dass bescherdeentscheidungen grundsätzliche kostenentscheidungen tragen können ergibt sich ja deutlich aus 20 ff. FGG.

    hier könnte zulasten der staatskasse die sondervorschrift des 13 a FGG in frage kommen, die aber ebenfalls eine kostenentscheidung voraussetzt. ich würd den antrag daher ans LG geben, zur kostenentscheidung.

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