Hallo,
ich hab folgendes Problem: der VB ist gerade erlassen worden. Der Antragsgegner hat ein Schriftstück gem. § 72 ZPO übersandt. Kann ich das Verfahren einfach an das Prozessgericht abgeben oder muss das Mahngericht das Schriftstück an den Streitverkündeten zustellen im Sinne von § 72 ZPO?
Vielleicht hat einer Erfahrungen mit der Umsetzung einer Streitverkündung im Mahnverfahren und kann mir weiter helfen..