Hinterlegung auch für unbekannte Erben (Bayern)

  • Guten Nachmittag,

    ich sitze grad vor einem (für mich) ziemlich großem Hinterlegungsproblem.
    Hinterlegt wurde von der Bank das sich auf dem Konto des Verstorbenen befindliche Geld. Als mögliche Empfangsberechtigte wurden fünf verschiedene Gläubiger und die unbekannten Erben angegeben. Die Schulden bei den Gläubigern (unter anderem der Bezirk wegen den Heimkosten) übersteigen den hinterlegten Betrag weit.
    Nun hat einer der Gläubiger einen Auszahlungsplan entwickelt, mit welchem die anderen Gläubiger einverstanden wären.
    Mein Problem sind nun die unbekannten Erben. Kann ich die ganz außen vor lassen? Muss ich das Nachlassgericht auffordern, eine Nachlasspflegschaft anzuordnen und dann den Nachlasspfleger bitten, dem Auszahlungsplan zuzustimmen?
    Ich habe keine Ahnung und davon ziemlich viel.....

    LG Bienchen

  • Ich kenne eventuelle bayerische Besonderheiten nicht aber grundsätzlich müssen alle Beteiligte, die als Empfangsberechtigt benannt wurden, Auszahlungen zustimmen. Ich sehe hier keinen Grund für eine Ausnahme.

    Evtl. können sich die Gläubiger dadurch behelfen, dass sie die möglichen Ansprüche der Erben gegen das Land pfänden. Oder es wäre ein NL-Pfleger an Stelle der Erben zu beteiligen.

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

  • Hallo alle zusammen,

    nun habe ich das Verfahren wieder auf dem Tisch liegen :mad:
    Habe vom Nachlassgericht die Mitteilung erhalten, dass der bayrische Fiskus Erbe ist.
    Was nun?
    Muss nun der Fiskus der Auszahlung zustimmen?

    Viele Grüße aus Franken

  • Ja klar.

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

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