Alles anzeigenIch frage mich, welche Rolle die Zustimmung meines Mündels zur Inobhutnahme überhaupt spielt, da sie nicht vertretungsberechtigt ist. Die Inobhutnahme wurde nicht als solche deklariert aufgrund er Zustimmung des Mündels, das Familiengericht wurde deshalb nicht eingeschaltet.
Dein Mündel hat den Antrag auf Hilfe zur Erziehung unterschrieben und somit gestellt.
Hätte sie es nicht gemacht, wäre das Baby aufgrund 1666 in Obhut genommen worden, weil wohl irgendwas vorgefallen ist? Weißt du, ob die Umstände dafür sprachen?
Selbst den Antrag zu stellen ist die mildere Form und stellt nach außen hin dar, dass die Mutter das Wohl ihres Kindes im Auge hat. Im Grunde hat sich das Jugendamt somit einiges an Arbeit gespart.
Viele Eltern unterschreiben diesen Antrag "freiwillig", weil das Jugendamt ihnen sagt: Dann behalten sie das Sorgerecht!
Somit wissen viele Eltern nicht, ob die Entnahme des Kindes rechtens ist und nötig war, weil es kein Richter überprüft.
Auch dein Mündel wurde -wie ich das einschätze- überrumpelt.
Wenn du anderer Meinung bist, dann solltest du die Sache vor einen Richter bringen, indem der Antrag auf HzE zurück gezogen wird. Dann muss das Jugendamt entweder das Baby zurück geben, weil es nicht genügend Grund für den 1666 hat oder eine echte Inobhutnahme vornehmen, die dann von einem Richter abgezeichnet werden muss, indem er die Unterschrift deines Mündels ersetzt.
Hinterfrage dich, ob es so, wie es ist, in Ordnung für das Baby ist.
Nur weil man dich übergangen hat, solltest du kein Fass aufmachen, wenn im Endeffekt dasselbe Ergebnis raus kommt, wie jetzt die Sachlage ist, auch wenn es nicht rechtens war
Ich bin nicht sorgeberechtigt für das Baby. Sollte dann mein Mündel die Sache vor Gericht bringen, wenn sie ihr Kind wieder zurück will?