Vermisstenanzeige bei der Polizei?/Aufsichtspflicht

  • Bei uns gibt es einen Bereitschaftsdienst, der hoheitlich zur Gefahrenabwehr für alle Kinder im JA-Bereich verpflichtet ist. Hält sich das Kind außerhalb auf, ist das JA des Aufenthalts zuständig, ist der Aufenthalt unbekannt, das JA des Einrichtungsorts. Durch den Besuchskontakt bei der Mutter endet der Erziehungsauftrag der Einrichtung nicht.

  • An Wochenenden und Abenden habe ich im JA keinen Dienst und bin - abgesehen von ganz extremen Einzelfällen - grundsätzlich auch nicht erreichbar. Das gilt auch für unseren ASD.

    Wenn in diesen Zeiten z.B. unerwartete Probleme auftauchen, ist (so zumindest bei uns geregelt) die PI der richtige Ansprechpartner.

    Meines Wissens haben wir keinen Bereitschaftsdienst.

  • "Die Frage, ob Gefahr für ein Heimkind besteht und was zur Gefahrenabwehr erforderlich ist muss im Zusammenspiel zwischen Heim und JA (am Ort des Heims) nachprüfbar beantwortet werden. Als Vormund halte ich mich da konsequent heraus." (Moosi)

    Das sehe ich mit gemischten Gefühlen ....

    Wenn ich als Vormund vom Verschwinden weiß und mir schon die Info der PI - die täglich mit solchen Belangen zu tun hat - eingeholt habe, dass eine Vermisstenanzeige nach Auskunft von dort nach 24 Stunden (und nicht erst nach 3 Tagen) angebracht ist, dann warte ich nicht ab, bis es der Einrichtung mal endlich "passt", den Abgang zu melden. Drei volle Tage des Zuwartens finde ich offen gesagt schon unverständlich lang. Und wer aus der Einrichtung hat die 3-Tage-Regelung beschlossen ? Ein Erzieher ? Die Leitung ? Der Träger ? Wer schiebt einen möglichen Schaden dann ggf. auf wen ?

  • Hallo Tenerife,

    wie Du selber ausführst, erziehst und umsorgst Du Deine Mündel nicht. Du trägst aber Verantwortung für die Strukturen, in denen sie leben. Die Frage nach dem Bereitschaftsdienst musst Du vorrangig in Deinem JA klären. Wer ist PI? Die Frage, ab wann eine Vermisstenmeldung gemacht wird, richte an das JA des Unterbringungsortes. Deine Bedenken teile ich, aber ich weigere mich, mich schlecht zu fühlen, wenn es mir nicht gelingt, strukturelle Defizite einfach nur auszugleichen.

    Du bist Amtsvormund, weil das Kind einer gesteigerten staatlichen Verantwortung bedarf. Der Anhörungsbericht des Senats in Bremen zum Fall Kevin http://www.pantucek.com/bremen_kevin.pdf war Auslöser für die Reformen im Vormundschaftsrecht. Für meine Weiterentwicklung der Berufsauffassung war die schmerzhafte Lektüre Ausschlag gebend.

    Den Amtsvormund, der sich später als einziger Mitarbeiter des Jugendamts vor Gericht verantworten musste, kannte ich persönlich. Ich kenne niemanden, der sich mehr engagierte. Alles reichte nicht: Er wurde als Vormund schuldig, weil er sich den Anweisungen des Jugendamtsleiters gebeugt hatte. http://www.derwesten.de/politik/prozes…-id3604155.html

  • Ich finde die Situation vertrackt. Das Heim übernimmt keine Aufsicht über das Mündel außerhalb der Betreuungszeiten, sprich abends ab 22h. D.h. doch, dass ich dann die Aufsichtspflicht habe. Wenn ich aber nun gar nicht weiß, wo sich mein Mündel ab 22h aufhält und es passiert ihm was, inwiefern lauert da die Haftungsfrage für mich? Ich kann ja nun nicht jeden Abend in die Einrichtung fahren und nachsehen, wo das Mündel steckt.
    Heute reagierte die Betreuerin leicht unfreundlich ("ich kann das Mündel ja auch aus der Einrichtung nehmen"), nachdem ich nachfragte, auf welchem Weg ich meine Erlaubnis, wonach das Mündel jedes WOE zu seiner Mutter gehen kann, so abändern kann, dass die Einrichtung die Verantwortung für das Mündel am WOE wieder zurücknimmt. Erst nach dem Gespräch mit der stellvertretenden Leitung bekam ich hierzu eine Auskunft :mad:.

  • Hallo Moosi,

    richtig: Ich als Amtsvormund trage in erster Linie die Verantwortung für die Strukturen, in denen meine Mündel leben. Ich erlaube mir dann allerdings durchaus, die Funktionsfähigkeit dieser Strukturen zu überprüfen und die entsprechende Kritik zu üben, wenn ich Erwartbares nicht verwirklicht sehe.
    Die Unterbringung von Jugendlichen ist teuer; also erwarte ich dann auch, dass hier sinnvoll agiert wird.

    In den meisten Fällen arbeiten die Einrichtungen und PE ja erfreulicherweise gut. Wo man genauer hinschauen muss, bekommt man m. E. relativ schnell heraus.


    Wenn ich von der PI erfahre, dass es z.B. angezeigt ist, ein Mündel im Alter von … nach der Zeit XY vermisst zu melden und dann feststelle, dass die betreffende Einrichtung aus mir unerfindlichen Gründen noch länger zuwartet, erledige ich die Anzeigenerstattung durchaus selbst, beraume aber dann relativ rasch eine Gesprächsrunde mit Leitung zu diesem Punkt im Heim an und informiere umgehend auch unsere JA-Leitung.

    Mit der Frage, wann ein Mündel vermisst zu melden ist, wende ich mich nicht an das JA, sondern an die PI. Hier sitzen die "Fachleute", die am Ende auch mit den Anzeigen arbeiten müssen und ihre Erfahrungswerte haben. Deren Meinung ist mir daher mehr wert als die irgendeines Sozpäds im Amt.

    PI ist übrigens die örtliche Polizeiinspektion, die hier sehr kooperativ ist.


    Das oben Genannte handhabe ich so auch bei anderen mir unverständlichen Reaktionen. Im Sommer war z.B. eines meiner Mündel in der Schulkantine ausgerutscht und hatte daraufhin einen geschwollenen Arm. Wie sich nachher herausstellte, war das Heim von der Schule informiert und um einen Arztbesuch gebeten worden, wartete aber ganze 3 Tage ab, bis mein Mündel ärztlich versorgt wurde. Auch dieses Zuwarten habe ich nicht eingesehen, den Orthopäden Stellung nehmen lassen und ein entsprechendes Gespräch mit der Einrichtung gesucht, auch um ein angemesseneres Vorgehen in der Zukunft zu klären.


    Für die links danke ich Dir übrigens. Ich habe den Drucker angeworfen und lese heute Abend, was er alles ausgespuckt hat.


    @Lilith:
    Was hast Du denn mit der stellvertretenden Leitung der Einrichtung nun genau vereinbart ?




  • Ich habe der Einrichtung gegenüber meine Zustimmung widerrufen, dass das Mündel am Wochenende zur Mutter gehen kann. Die Betreuerin deutete an, dass das die Entscheidung des Jugendamtes ist. Ich sehe das anders.

  • @Lilith

    Du schreibst "Heim". Was ich aber jetzt lese, dass die Einrichtung ab 22.00 Uhr keine Betreuung mehr übernimmt, deutet für mich eher auf betreutes Wohnen in einer WG hin.
    Da erlebte ich es so, dass um 22.00 Uhr ein Anruf in der WG mit der Frage erfolgte, ob alle im Haus sind. Was die Jugendlichen danach machten, konnte keiner mehr kontrollieren, weil keiner da war. Erst am nächsten Morgen war wieder jemand in der Wohnung und schaute nach dem Rechten.
    Wenn es eine WG ist, dann sind die Strukturen ganz anders als in einem Heim und somit auch die Handlungsweisen der betreuenden Personen.

  • @Lilith

    Du schreibst "Heim". Was ich aber jetzt lese, dass die Einrichtung ab 22.00 Uhr keine Betreuung mehr übernimmt, deutet für mich eher auf betreutes Wohnen in einer WG hin.
    Da erlebte ich es so, dass um 22.00 Uhr ein Anruf in der WG mit der Frage erfolgte, ob alle im Haus sind. Was die Jugendlichen danach machten, konnte keiner mehr kontrollieren, weil keiner da war. Erst am nächsten Morgen war wieder jemand in der Wohnung und schaute nach dem Rechten.
    Wenn es eine WG ist, dann sind die Strukturen ganz anders als in einem Heim und somit auch die Handlungsweisen der betreuenden Personen.

    Dito. Es ist eine Jugendwohngruppe nach § 27 i.V.m. § 34 SGB VIII. Die Betreuer sagen genau das, was du schreibst: wenn niemand mehr da ist vom Betreuungspersonal, haben sie auch keine Aufsichtspflicht mehr. Rätselhaft bleibt für mich als Vormund, was ich zu tun habe bezüglich der Ausübung von Kontrolle in den betreuungsfreien Zeiten, sprich nach 22h.

  • Nach dem Verhalten deines Mündels, finde ich eine WG als die falsche Unterbringungsform.
    Eine WG ist eigentlich für Jugendliche gedacht, die schon eigenverantwortlich handeln, sich einigermaßen an Regeln halten können und dient der Vorbereitung auf eine eigene Wohnung.
    Davon ist dein Mündel noch weit entfernt. Sie würde eigentlich noch mehr eine familienähnliche Struktur benötigen, die ihr Halt gibt und auch Zuwendung.
    Leider gibt es nicht viele Pflegeeltern, die es mit solch einer Jugendlichen versuchen würden.

    Da ist deine Frage nach der Verantwortlichkeit wirklich eine gute Frage, die ich dir leider nicht beantworten kann.
    Eigentlich müsste das Jugendamt in diesem Fall die Verantwortung übernehmen, da dieses auch diese Unterbringung zu verantworten hat und in meinen Augen lediglich eine Alibifunktion des Jugendamtes ist.
    Nach dem Motto: Schaut doch, wir haben uns doch gekümmert!
    Das ist wie, als ob ich einem Baby die Flasche ins Bett lege, also Nahrung gebe, das Baby aber noch garnicht in der Lage ist, sich die Flasche selbst zu nehmen.
    Warum gibst du die Vormundschaft nicht als Amtsvormundschaft ans Jugendamt ab?
    Oder du musst dafür sorgen, dass das Mädchen anders untergebracht wird.

  • Zwei Fragestellungen sind zu beantworten:

    1. Ist die Einrichtung fehlerhaft strukturiert?
    Die Antwort hat das JA am Einrichtungsort zu geben.
    2. Ist die Einrichtung für Dein Mündel geeignet?
    Die Antwort darauf ist in der Anfangsberatung und Hilfeplanung zu erarbeiten.

    Die Betreuungssituation ist vergleichbar mit der einer betreuten Wohnform. Deshalb beschreib ich mal meine Überlegungen dazu:
    In dieser Unterbringungsform ist z.B. der tägliche Sichtkontakt zum Jugendlichen Standard.

    Diese Form wurde ursprünglich in der Verselbständigungsphase der Heimerziehung erwickelt und hat sich dort bewährt. Den Jugendlichen wurde Eigenverantwortung zurück übertragen. Das betreute Wohnen war dann die Belohnung für eine gute Entwicklung. Alle mussten zunächst in irgendeine Gruppe, auch wenn sie vorher schon lange eigenverantwortlich gelebt hatten, auf der Straße z.B. Diesen emanzipatorischen Rückschritt lässt sich kein Jugendlicher mit Power bieten.

    Also hat man den Ansatz geändert: Jugendhilfe ergänzt und korrigiert die Bereiche, in denen der Jugendliche bereits Verantwortung übernommen hat. Meistens ist es ein Aushandlungsprozess zwischen dem Jugendlichen und dem Träger. Die gesetzlichen Vertreter spielen nur eine nebengeordnete Rolle, denn meistens handelt es sich um Eltern, die bei entwurzelten Kindern in diesem Lebensabschnitt oft nichts Gutes mehr bewirken können.

    Wir Vormünder tun uns in dieser Hilfeform schwer mit unserer Rolle, wird uns durch diesen Aushandlungeprozess vor Augen geführt, wie nutzlos eine Verantwortung ist, die uns der Jugendliche nicht überlässt.

    Bei den unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen wirds drastisch: Ein junger Mensch ist erfolgreich dem Elend und der Verfolgung seiner Heimat entflohen, hat die lebensgefährliche Flucht überlebt, während andere neben ihm getötet wurden. Was macht es für einen Sinn, ihm Verantwortung zu nehmen? Ergänzen, unterstützen, beraten - alles braucht er. Rechtliche Vertretung unbedingt. Aber Ausüben von Verantwortung? Nur bei Gefahr für Leib und Leben und wenn der junge Mensch mich bittet.

  • Wenn ich alle Threads von Lilith Revue passieren lasse, habe ich folgendes vor Augen.
    Ein Kind, welches ein Kind bekommen hat. Das Elternhaus scheint nicht so zu sein, wie man sich das für ein Kind üblicherweise wünschen würde.
    Also geht Kind mit Kind ins Muki-Heim. Dort verhält es sich nicht so, wie man es einer Mutter zuordnen würde.
    Hat Kind überhaupt gelernt, wie Fürsorge und Liebe zu einem Kind getätigt wird und sich ausdrückt?
    Dann nimmt man diesem Kind das eigene Kind. Etwas, was sie -für sich- mal auf die Reihe gebracht hat. Ein Kind zu gebären. Eine Leistung. Leider nicht in der Lage, die Folge dieser Leistung, die nötig wäre, zu erbringen. Eben Fürsorge und Rücknahme der eigenen Bedürfnisse.
    Dann fliegt Kind aus dem Muki-Heim und kommt in eine WG, was schon Selbstverantwortung voraus setzt, was sie nicht hat, sonst hätte sie ihr Kind ordentlich betreuen können mit Hilfe des Muki-Heims.
    Zuhause bekommt Kind nicht die Zuwendung, die bei solch einem Verlust nötig wäre. Im Gegenteil, es gibt auch noch Streit mit der Mutter.
    In der WG gibt es diese Zuwendung auch nicht, lediglich Beaufsichtigung am Tag.

    Ich sehe hier ein Kind im Körper einer 16-jährigen, das wohl selbst noch einiges an Nestwärme braucht.
    Alles genommen, keiner versteht sie, nirgendwo fängt man sie auf, wozu soll sie noch auf Erwachsene hören?
    Also nimmt sie ihr Leben selbst in die Hand und macht was sie will. Ob es das Richtige ist, sei dahin gestellt. Aber das weiß sie heute noch nicht.
    Hier müsste eine andere Art der Betreuung her.

    Und da sehe ich die Arbeit von Lilith. Sonst wird es immer wieder solche Situationen geben, wie sie im Moment vorherrscht. Es sind noch etwa zwei Jahre, in denen Andere die Verantwortung haben. Eine lange Zeit für das Mädchen, wo ihr viel passieren kann und ein Risiko für den Verantwortlichen.
    Wenn das Jugendamt sich nicht bemüht, würde ich die Verantwortung unter den gegebenen Umständen nicht mehr tragen wollen.

  • Die Idee, das Mündel in einer familienanalogen Wohnform unterzubringen, finde ich sehr gut. Allerdings glaube ich auch nicht, dass sich eine Familie finden wird, die Verantwortung für das Mündel übernehmen würde. Dennoch will ich hier die Augen und Ohren offen halten. Zunächst wird in zwei Wochen entschieden, ob das Mündel ihren Sohn zurück bekommt. Für diesen Fall würde sie mit diesem wieder in eine Muki zurückziehen.
    Falls es keine Rückführung gibt, habe ich das Problem auf dem Tisch (zusammen mit dem Jugendamt, zumindest theoretisch), was mit dem Mündel passiert. Ich gehe davo aus, dass sie mit der dann geschaffenen Situation massive Probleme hat und - wie am letzten WOE - einfach verschwindet, ohne dass jemand weiß, wo sie steckt. Und das Ganze dann kurz vor Weihnachten, verbunden mit meiner Absenz von hier.

    Abgabe an das Jugendamt? Der Richter ordnete in Anbetracht des schwierigen Falles Einzelvormundschaft an.

  • Also hat man den Ansatz geändert: Jugendhilfe ergänzt und korrigiert die Bereiche, in denen der Jugendliche bereits Verantwortung übernommen hat. Meistens ist es ein Aushandlungsprozess zwischen dem Jugendlichen und dem Träger. Die gesetzlichen Vertreter spielen nur eine nebengeordnete Rolle, denn meistens handelt es sich um Eltern, die bei entwurzelten Kindern in diesem Lebensabschnitt oft nichts Gutes mehr bewirken können.

    Wir Vormünder tun uns in dieser Hilfeform schwer mit unserer Rolle, wird uns durch diesen Aushandlungeprozess vor Augen geführt, wie nutzlos eine Verantwortung ist, die uns der Jugendliche nicht überlässt.

    Bei den unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen wirds drastisch: Ein junger Mensch ist erfolgreich dem Elend und der Verfolgung seiner Heimat entflohen, hat die lebensgefährliche Flucht überlebt, während andere neben ihm getötet wurden. Was macht es für einen Sinn, ihm Verantwortung zu nehmen? Ergänzen, unterstützen, beraten - alles braucht er. Rechtliche Vertretung unbedingt. Aber Ausüben von Verantwortung? Nur bei Gefahr für Leib und Leben und wenn der junge Mensch mich bittet.

    Genau, das Mündel lehnt es ab, dass ich Verantwortung für sie übernehme, jedenfalls immer wieder mal unter extrem aggressiven Ausbrüchen. Insgesamt habe ich aber den Draht behalten zu ihr. Ich muss derzeit mit einem gewissen Risiko leben, indem sie an der langen Leine ist in dieser Einrichtung, wo sie wenig Regeln einhalten muss, was gut für sie ist, wo sie aber kaum kontrolliert wird, was für mich nicht gut ist. Immerhin hat sie nun ein Dach über dem Kopf. Über eine alternative Wohnform wie von Schüttel den Kopf angedacht nachzudenken, halte ich für den richtigen Ansatz.
    Vielleicht kennt ja jemand Eltern, die bereit sind, solch ein Mädchen bei sich aufzunehmen?

    Ich denke auch wie du Moosi die Jugendlichen haben schon sehr viel erlebt und hierbei Ressourcen entwickelt, die dazu beitragen, dass sie es ablehnen, Verantwortung, die sie selbst schon getragen haben, wieder an Sorgeberechtigte zurück zu übertragen. Gleichzeitig fehlt es dennoch an Reife und aufgrund verschiedener Faktoren sind aber Widerstände da, Unterstützung, die diese Mündel doch noch brauchen, anzunehmen. Hier einen guten Weg zu finden, ist wohl das Spannende und Herausfordernde, aber auch Anstrengende an dieser Aufgabe.

  • Die Situation ist von dir sehr treffend beschrieben - rundum. Ich denke, mein Job ist nun, nach der Entscheidung in zwei Wochen wegen der Rückführung des Jungen, für das Mündel nach einer guten Alternative zu suchen. Ein bisserl Glück braucht es hier sicherlich. Und natürlich, wenn ich das Gefühl habe, dass das Risiko für mich zu groß wird, muss ich den Fall abgeben.

  • Ich glaube, auf die Entscheidung in zwei Wochen braucht man nicht mehr warten. Die steht schon fest.
    Hätte es auch nur die Chance einer Rückführung gegeben, hätte dein Mündel den Platz im Muki-Heim behalten.
    Das Jugendamt macht sich nicht mehr Arbeit als nötig. Baby ist jetzt geschützt, was mit deinem Mündel passiert juckt nicht mehr. Nun läuft die Zeit gegen dein Mündel. Je länger das Baby bei Pflegeeltern ist, umso mehr sinkt die Chance -die eigentlich nicht mehr besteht- einer Rückkehr. Ihr Verhalten tut das Übrige dazu.
    Für das Baby vllt. die Chance auf eine behütete, liebevolle Kindheit. Für dein Mündel ein Schlag, der erst einmal verarbeitet werden muss. Eigentlich müsstest du auch noch Mutterersatz für dein Mündel sein.

  • Wie Schüttel den Kopf geahnt hat, letzten Mittwoch in der Hilfekonferenz wurde entschieden, dass das Baby in eine Vollzeitpflege (zunächst zwei Jahre) kommt. Mein Mündel stimmte zu.

  • Wie Schüttel den Kopf geahnt hat, letzten Mittwoch in der Hilfekonferenz wurde entschieden, dass das Baby in eine Vollzeitpflege (zunächst zwei Jahre) kommt. Mein Mündel stimmte zu.

    Diesen Satz kannst du streichen. Das Wort ""Vollzeitpflege" ist ein Ersatzwort für "Dauerpflege" Man wollte es nicht so deutlich aussprechen. Denn Vollzeitpflege (§33 SGB8) ist es doch schon, sobald das Kind Tag und Nacht in Pflege ist.

    Ein Säugling hat nach zwei Jahren solch eine Bindung an die Pflegeeltern, dass eine Rückführung nach dieser Zeit psych. Schäden beim Kind verursachen kann. Man kann Schränke im Haus hin und her stellen, aber bei Kindern "Bäumchen wechsel dich" ist schon sehr schwierig. Dann gibt es den §1632 BGB und ich glaube voraussagen zu können, dass dein Mündel das Kind wohl nach zwei Jahren nicht zurück bekommt.
    Es müsste in diesen zwei Jahren eine sehr enge Nähe zum Kind bestehen bleiben, um einen schadlosen Wechsel zur Mutter bei Volljährigkeit vollziehen zu können. Einmal im Monat Umgang wird diese Nähe nicht erhalten und mehr ist bei Dauerpflege nicht drin.
    Das musst du deinem Mündel aber nicht sagen. Vllt. kannst du mit der Hoffnung bei der Mutter noch die zwei Jahre überbrücken, bis sie volljährig ist und du keine Verantwortung mehr tragen musst.
    Ich bin kein Prophet, wenn ich sage, dass dein Mündel mit 18 nicht automatisch das SR erhält, weil dann das Wohl des Kindes und die emotionale/soziale Bindung an die Pflegeeltern im Vordergrund stehen wird.
    Abgesehen davon, dass dein Mündel bis dahin einen makellosen Lebenslauf vorweisen müsste.
    Für das Baby selbst wäre es sicher von Vorteil, wenn dein Mündel im Laufe der Zeit einer Adoption zustimmen würde, damit das Kind nicht das Schicksal vieler Pflegekinder -zwischen den Welten hin und her gerissen- erleiden muss.

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