Haftung für Eigentum des Mündels

  • Mein Mündel hat sehr viele Sachen in Form von Kartons in der Muki, wo sie bis September bis zur Inobhutnahme des Sohnes anwesend war, noch deponiert, weil das jetzige Heim sich weigert, die Sachen anzunehmen mit der Begründung, in dem Zimmer des Mündels gäbe es keinen Platz dafür. Ich habe mich informiert; die Einlagerung der Sachen bis zum 18. Geburtstag würde mehrere 100 Euro kosten. Die Mutter des Mündels hat auch keinen Platz für die Sachen. Dem Jugendamt fällt auch nichts ein. Die Sachen in der Muki stehen offen herum, so dass dem Diebstahl Tür und Tor geöffnet ist. Hat hier jemand einen ähnlichen Fall gehabt und eine gute Lösung dafür gefunden?

  • Es wäre bereits nett,mal zu erklären , was "Muki" ist.
    Klingt mir zu sehr nach Insidersprech.
    Ich kenn nur die Muki-Bude, in der ich 2 x in der Woche Dienst an meinem Muskelaufbau verrichte.

  • Es wäre bereits nett,mal zu erklären , was "Muki" ist.
    Klingt mir zu sehr nach Insidersprech.

    Ich tippe auf Mutter-Kind-Einrichtung. Gebräuchlich ist diese Abkürzung m. E. aber in der Tat nicht.

    Zur Sache selbst: Eine rechtlich saubere Lösung sehe ich da auch nicht. Jedenfalls dürfte keine Verpflichtung des Heims bestehen, die Sachen einzulagern/aufzubewahren - auch wenn ich die Haltung diesbezüglich schon ziemlich daneben finde.

    Praktische Lösung: Kann denn nicht das Jugendamt ausnahmsweise mal einen abschließbaren Büroraum / Kellerraum (z. B. im Aktenarchiv o. ä.) in den eigenen Örtlichkeiten zur Verfügung stellen, in dem der Karton abgestellt wird?

    "Es ist nicht wahr, dass die kürzeste Linie immer die gerade ist."
    (Gotthold Ephraim Lessing)

    2 Mal editiert, zuletzt von Noatalba (21. November 2013 um 07:33)

  • :):)
    Eigentlich kürzt man es im sprachlichen Gebrauch ab mit "Muki-Heim". Das wird sogar bei vielen Jugendamt-Mitarbeitern in Gesprächen (intern) als Kürzel verwendet.
    Ich habe mir gestern schon Gedanken gemacht. Eigentlich ein Rechtspflegerforum, wo mit §§ und Gesetzen hantiert wird.
    Durch Lilith's Thema kommt die "menschliche" Seite ins Forum. D.h., der Mensch, der in der Akte verborgen ist und die Probleme die man hat, wenn man ganz nah an ihnen dran ist und sich somit §§ und Person überschneiden.
    Gerade bei Kindern greift als Vormund auch das emotionale, kinderpsychologische mit in die Sache ein.
    Es heißt auch "Muki", wobei das u etwas länger gesprochen wird, nicht "Mucki". Somit kommt man nicht auf das Fitnesscenter. ;)

  • Stimmt !
    Hätte "Mucki-Bude" schreiben müssen.:)

    Wer mich außerdem kennt , weiß, dass ich nicht nur mit Paragraphen herumschmeiße, nur um der §§ willen .

  • Es wäre bereits nett,mal zu erklären , was "Muki" ist.
    Klingt mir zu sehr nach Insidersprech.

    Ich tippe auf Mutter-Kind-Einrichtung. Gebräuchlich ist diese Abkürzung m. E. aber in der Tat nicht.

    Zur Sache selbst: Eine rechtlich saubere Lösung sehe ich da auch nicht. Jedenfalls dürfte keine Verpflichtung des Heims bestehen, die Sachen einzulagern/aufzubewahren - auch wenn ich die Haltung diesbezüglich schon ziemlich daneben finde.

    Praktische Lösung: Kann denn nicht das Jugendamt ausnahmsweise mal einen abschließbaren Büroraum / Kellerraum (z. B. im Aktenarchiv o. ä.) in den eigenen Örtlichkeiten zur Verfügung stellen, in dem der Karton abgestellt wird?

    Sorry, natürlich - es handelt sich um eine Mutter-Kind-Einrichtung nach § 19 SGB VIII. Deine Idee, Noatalba, greife ich gerne auf und nehme sie mit in die Hilfekonferenz in zwei Wochen.

  • Haftung?

    Mein pädagogischer Impuls wäre, Mündel mit den Begrenztheiten der Ressourcen vertraut zu machen.

    Aufbewahrung in kommunalen Diensträumen? Bis die Rechtsabteilung den Vertrag geschrieben und der Rechtspfleger ihn genehmigt hat, ist das Mündel volljährig. Aber versuchen könnte man es ja.

    Jetzt zu den Grenzen der Ressourcen: Aus der Häufigkeit und Intensität der Umgangskontakte ergibt sich faktisch noch eine Zugehörigkeit zum Haushalt der Mutter. Sollte diese von HArtz IV leben, kann sie neben den taggenauen Lebenshaltungskosten auch noch besondere Aufwendungen geltend machen http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Cont…Anlage-BEBE.pdf
    Angesichts der desolaten Hilfeform ist verschärft zu überlegen, wie die Rückführung der 16jährigen in den mütterlichen Haushalt bewerkstelligt werden kann. Vor allem, wenn vor Bekanntwerden der Schwangerschaft weder ein Sorgerechtsentzug noch eine Heimunterbringung durchgeführt wurde. Zeitraum beispielsweise 6 Monate. In dieser Zeit hat das Jobcenter auch den erhöhten Wohnraumbedarf zu berücksichtigen.

    Sind bei der Hilfeplanung die Beteiligten, insbesondere Dein Mündel und ihre Mutter, der Meinung, auf Dauer nicht mehr zu einem Zusammenleben fähig zu sein, hat das auch Konsequenzen für den Haushalt. Dann muss sie mit dem Raum leben, den sie hat.

  • Moosi: Hab' ich zwischendurch was vom Sachverhalt verpasst, oder woher hast Du die Daten über Umgangshäufigkeit / Alter der KM usw.? :confused:

    Und: Ich habe versucht, eine praktische Lösung aufzuzeigen, nicht Vertragsabschluss über die Rechtsabteilung mit Genehmigung pp. (und was soll da überhaupt vom Rechtspfleger zu genehmigen sein und wonach?).
    D. h., die KM stellt ihren Karton unter Gutheißung des Jugendamts irgendwo dort ab, wo ihn keiner klauen kann und gut is'. Oder sehe ich das zu blauäugig für einen deutschen Beamten?

    "Es ist nicht wahr, dass die kürzeste Linie immer die gerade ist."
    (Gotthold Ephraim Lessing)

  • Jedenfalls nicht in diesem. In solchen Fällen wäre dann ein kurzer Querverweis vielleicht ganz nett, damit man nicht erst sämtliche Freds durchforsten muss, um den Sachverhalt auf dem Schirm zu haben. Trotzdem danke für den Hinweis!

    "Es ist nicht wahr, dass die kürzeste Linie immer die gerade ist."
    (Gotthold Ephraim Lessing)

  • ....
    Und: Ich habe versucht, eine praktische Lösung aufzuzeigen, nicht Vertragsabschluss über die Rechtsabteilung mit Genehmigung pp. (und was soll da überhaupt vom Rechtspfleger zu genehmigen sein und wonach?).
    D. h., die KM stellt ihren Karton unter Gutheißung des Jugendamts irgendwo dort ab, wo ihn keiner klauen kann und gut is'. Oder sehe ich das zu blauäugig für einen deutschen Beamten?

    Viel zu blauäugig. Jetzt könnte ich die Story vom Nachlass des tödlich verunfallten Berufsvormunds schildern. Die zornige Lebensgefährtin und Wohnungsmieterrin hat alle Vormundschaftssachen aktueller und längst volljähriger Mündel in Kartons gepackt und im Flur des AG abgestellt. Ich machs kurz: Seitdem gibt es die Besucherschleuse!

  • Haftung?

    Mein pädagogischer Impuls wäre, Mündel mit den Begrenztheiten der Ressourcen vertraut zu machen.

    Aufbewahrung in kommunalen Diensträumen? Bis die Rechtsabteilung den Vertrag geschrieben und der Rechtspfleger ihn genehmigt hat, ist das Mündel volljährig. Aber versuchen könnte man es ja.

    Jetzt zu den Grenzen der Ressourcen: Aus der Häufigkeit und Intensität der Umgangskontakte ergibt sich faktisch noch eine Zugehörigkeit zum Haushalt der Mutter. Sollte diese von HArtz IV leben, kann sie neben den taggenauen Lebenshaltungskosten auch noch besondere Aufwendungen geltend machen http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Cont…Anlage-BEBE.pdf
    Angesichts der desolaten Hilfeform ist verschärft zu überlegen, wie die Rückführung der 16jährigen in den mütterlichen Haushalt bewerkstelligt werden kann. Vor allem, wenn vor Bekanntwerden der Schwangerschaft weder ein Sorgerechtsentzug noch eine Heimunterbringung durchgeführt wurde. Zeitraum beispielsweise 6 Monate. In dieser Zeit hat das Jobcenter auch den erhöhten Wohnraumbedarf zu berücksichtigen.

    Sind bei der Hilfeplanung die Beteiligten, insbesondere Dein Mündel und ihre Mutter, der Meinung, auf Dauer nicht mehr zu einem Zusammenleben fähig zu sein, hat das auch Konsequenzen für den Haushalt. Dann muss sie mit dem Raum leben, den sie hat.

    Leider ist das Mündel schon seit einigen Jahren in Hilfeeinrichtungen, da es gehörigen Streit zwischen Mutter und Tochter gab. Die Situation hat sich beruhigt, seitdem das Mündel nicht mehr bei der Mutter wohnt. Allerdings würde das Mündel gerne zur Mutter zurück gehen, was die Mutter aber kategorisch ablehnt.
    Deinen Link Moosi in Sachen besondere Aufwendungen durch das JobCenter finde ich sehr spannend, nur leider passt es hier nicht. Zudem hat die Mutter auch weder Platz für das Mündel noch für deren Sachen. Die Mutter hat dem Mündel sämtliches Hab und Gut aufs Auge gedrückt, als das Mädchen in die Muki (Mutter-Kind-Heim) zog. Dort hatte sie allerdings zwei Zimmer.
    Heute habe ich beim Jugendamt angefragt, ob die Sachen dort gelagert werden können.
    Den pädagogischen Impuls Moosi sehe ich auch. Das Mündel ist allerdings so überfordert mit all den Dingen, dass es allein hierfür einen Einzelfallhelfer gebrauchen könnte.

  • Ich möchte berichten, wie sich die Lage entwickelt hat.
    Meinen Antrag an das Jugendamt auf Unterstützung bei der Frage der Einlagerung der Sachen meines Mündels bekam ich Antwort, wonach ich bitte drei Kostenvoranschläge von Einlagerungsfirmen vorlegen soll. Ich schließe daraus, dass das Jugendamt dann die Kosten übernimmt.
    Im Grunde finde ich dieses Vorgehen schlüssig. Das Jugendamt bringt das Kind unter mit seinen Sachen. Wenn es keine Einrichtung findet, die die Sachen des Kindes aufnehmen kann, muss es die Kosten für die Einlagerung aufbringen.

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