Hallo,
in meiner Akte wurde die Verfahrenskostenhilfe zurückgewiesen, dagegen hat der RA sofortige Beschwerde eingelegt. Nach der Beschwere ist dan VKH mit Raten bewilligt worden, die aber aufgehoben wurde.
Nun habe ich einen Antrag gem. § 11 RVG vorliegen, in dem der RA Nr. 3500 VV RVG nach dem Wert der Hauptsache geltend macht. Geht das???
Ich habe schon im Gerold/Schmid nachgelesen und im Forum geforscht, aber irgendwie werde ich nicht so richtig schlau aus der Sache