Hey Hey,
Ich habe mal ne kleine Frage.
Habe eine Akte (Antrag auf Beratungshilfe) von einem anderen AG bekommen mit Verweisungsbeschluss, dass nun unser AG zuständig ist.
Im Zeitpunkt der Antragstellung, war der AST allerdings noch - siehe § 4 BerHG - beim Ausgangsamtsgericht wohnhaft dieses also noch zuständig, erst im weiteren Verlauf ist er dann in den neuen Amtsgerichtsbezirk gezogen.
An sich dachte ich, dass unter diesen Umständen weiterhin das Ausgangsamtsgericht zuständig ist.
Danke schonmal