KFB und PfÜB, Herausgabe nach Zahlung

  • Hallo zusammen,

    ich habe einen KfB auf den ein PfÜB erging und auf den der Drittschuldner die Forderung beglichen hat. Mein Chef hat den KFB entwertet. Mit dem PfÜB hat er aber nichts gemacht und auch nichts drauf vermerkt.

    Was müssen wir jetzt noch tun? Muss der PfÜB entwertet werden oder irgendeine Freigabe erklärt werden?
    Und müssen die Dokumente an den Schuldner oder kann ich sie einfach vernichten.

    Eure Nulpe

  • Der PfÜb ist infolge der Drittschuldner-Zahlung erledigt; die vollstreckbare KFB-Ausfertigung ist an den Schuldner herauszugeben.

  • Sicherheitshalber würde ich gegenüber dem Drittschuldner erklären, dass aus dem Pfüb keinerlei Rechte mehr hergeleitet werden und die Sache erledigt ist.
    Ansonsten kann die Akte geschlossen werden.

    Weil der Drittschuldner die Forderung (scheinbar) restlos bezahlt hat, hat die Pfändung ihre Erledigung gefunden und eine Mitteilung in der Regel nicht erforderlich. Aber falls der DS diese Mitteilung haben will, sollte es kein Problem sein, ihm diese Mitteilung zukommen zu lassen. Ansonsten wie TJ!

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