Hallo,
folgender Fall liegt mit vor und ich bitte um Hilfe:
GbR mit Gesellschafter A und B.
B tritt aus, Gesellschaft wurde durch den Austritt des B aufgelöst. Nun hatte die GbR Verbindlichkeiten. Nach §§ 736 II BGB, 160 HGB haften die Gesellschafter nach Auflösung doch weiter, oder?!?
Nun ist kurze Zeit nach der Auflösung der GbR der Gesellschafter A verstorben, Erben stehen noch nicht fest, da Nachlass überschuldet ist. Nachlassinsolvenz wird angedacht.
Gesellschafter B hat nun einen Anwalt beauftragt und schlägt mir als Gläubiger einen Verlgeich vor. Sollte ich diesen Vergleich nun annehmen, wie sieht es dann mit der Haftung der Erben des verstorbenen Gesellschafters A aus? Habe ich darauf noch einen Anspruch?