Mahnverfahren nur für vorgerichtliche Anwaltsgebühren

  • Guten Tag,

    es stellt sich die Frage, ob und wie man im Wege des Mahnverfahrens vorzugehen hat, wenn man lediglich vorgerichtliche Gebühren durchsetzen will. Die Hauptforderung war ein Unterlassungsanspruch, der durch Abgabe der Unterlassungserklärung bereits erfüllt ist. Die Nebenforderung betrifft eben Schadensersatz wegen der erforderlichen Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts, die noch durchzusetzen sind.

    Man liest viel über die Geltendmachung dieser Forderung als Nebenforderung und die entsprechende Anrechnungsproblematik (3305). Aber hier wäre es doch die Hauptforderung oder?

  • du kannst die vorgerichtlichen Gebühren selbst als Hauptforderung geltend machen. Ich bin mir bei den Katalognummern nicht mehr ganz sicher, ich glaub es war eine 46 oder 71... :gruebel:

    Aber bei dem Barcode unter http://www.online-mahnantrag.de müsstest du aus dem Hauptforderungskatalog problemlos deine Forderung wählen können. Ansonsten besteht immer noch die Möglichkeit mit genauer Bezeichnung die vorgerichtlichen Gebühren als sonstige Forderung frei auszuformulieren.

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