Es wurden zwei Verfahren erst im Hauptverhandlungstermin zur gemeinschaftlichen Entscheidung und Verhandlung verbunden. Pflichtverteidiger wurde in beiden Verfahren bestellt.
Der Rechtsanwalt meldet nun allerdings für jedes der beiden Verfahren seine Pflichtverteidigervergütung, sprich VV 4100, VV 4106 und VV 4108 RVG an.
Bekommt er die??