Huhu,
ich habe folgendes Problem:
In dem Veröffentlichungstext beim Bundesanzeiger wurde mein Name und die Bezeichnung "Rechtspfleger" nicht mit veröffentlicht.
Ist das schädlich? Neue Veröffentlichung verfügen?
fehlerhafte Veröffentlichung
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ah2013 -
18. Dezember 2013 um 14:28
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Schau mal in den Bundesanzeiger, ich habe es dort noch nicht gesehen, dass der Name dabei steht.
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Nein, der Name ist m. E. kein Bestandteil des Aufgebotsinhalts (vgl. § 434 II FamFG).
Ich wüsste auch keinen Grund, warum der Name von Belang sein sollte (das Aufgebot hat eine Warnfunktion - dieser Zweck ist auch dann erfüllt, wenn led. der Name des Rpfl. fehlt)
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Unsere Veröffentlichungen erfolgen auch mit Namen. Eine Relevanz leite ich davon auch nicht ab.
Ich habe letzte Woche gerade ein Aufgebot zweier Sparbücher gehabt, bei dem die Nummernbezeichnung des einen Buchs unrichtig war (eine Ziffer hat beim Tippen nicht angesprochen). Da durfte ich die Geschichte dann wiederholen mit der korrekten Bezeichnung. Zum Glück war das Verfahren noch nicht fortgeschritten, das Aufgebot als solches war noch "warm"... -
vielen Dank:daumenrau
ja, habe gestern auch noch mit einer Kollegin in den Bundesanzeiger geschaut. Ist ganz unterschiedlich, das stimmt.
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