Genehmigung Hauskauf - Hütte verrottet; Mutter alkoholkrank; Sorgerechtsverf. läuft

  • Hallo an alle,
    ich muss mal ein bisschen Meinungen einholen.
    Folgender Fall:
    Vater stirbt, Mutter erbt mit drei Kindern das Haus (Bruchbude). Die Mutter verkauft das Haus, Genehmigung habe ich erteilt. Kaufpreis ist geflossen, Mutter hat ein neues Haus gesucht, dass sie nun mit den Kindern erworben hat.
    Ich soll nun genehmigen.
    Die Mutter ist alkoholkrank, ein Verfahren auf Entzug des Sorgerechts, bzw. einen Teil läuft parallel: Die Vermögenssorge und noch weitere Bereiche sollen auf das Jugendamt übertragen werden.

    Nun sitze ich hier vor dem Kaufvertrag, der Notar hat mir eine Wertschätzung der Maklerin eingereicht.
    Aus dieser ist ersichtlich, dass das neue Haus, ein alter Resthof, genau so eine Bruchbude ist wie das alte, "stark renovierungs- und sanierungsbedürftig" - kostet aber 110.000,00 EUR!

    Und ich bin ehrlich gesagt nicht überzeugt davon, dass die Kindesmutter in der Lage ist, dieses Haus entsprechend erstmal wieder instand zu setzen und dann auch instand zu halten... Mir geistert natürlich auch immer die Frage nach dem "WARUM????" durch den Kopf... Warum bindet sie sich in einer so schon so schweren Lage noch so eine Bruchbude ans Bein und ihren Kindern letztendlich auch?
    Vermutlich hätte ich kein Problem damit wenn das ein Super-Haus wäre. Aber das ist es nicht.

    Jetzt ist natürlich die Frage, ob ich auf dieser Grundlage eine Genehmigung versagen kann?
    Aufgrund des Zustandes des Hauses bin ich schon nah dran zu sagen, dass mir die Maklerschätzung hier nicht ausreicht und ich ein Gutachten brauche um den wirklichen Wert und Zustand des Grundstückes und Hauses zu erfassen.

    Schwieriges Ding, echt...

    Ich danke schonmal vorab für eure Einschätzungen.

    LG

  • Hallo an alle,

    Aufgrund des Zustandes des Hauses bin ich schon nah dran zu sagen, dass mir die Maklerschätzung hier nicht ausreicht und ich ein Gutachten brauche um den wirklichen Wert und Zustand des Grundstückes und Hauses zu erfassen.

    LG

    Auf jeden Fall brauchst Du eine Stellungnahme des Familienrichters, der sich mit der Frage befasst, ob die Mutter die Vermögenssorge ausüben weiterhin ausüben darf. Ich könnte mir vorstellen, dass er wegen Gefahr (für das Vermögen) in Verzug eine vorläufige Maßnahme einleitet bzw. durch Dich einleiten lässt.

  • Das hätte ich auch gesagt. Habe ihn vorhin schon einmal gefragt, was er denn dazu sagt, er erkundigte sich nach dem Zustand des Hauses (da hatte ich die Wertschätzung noch nicht gelesen) und er meinte, wenn das ein gutes Haus ist, soll ich genehmigen.
    Also vielleicht erstmal dem Richter vorlegen mit der Bitte um Stellungnahme?
    Ich weiß ja nicht, ob da was bei rumkommt... Ich kenne ihn... Der wurschtelt mir da nur drin rum ohne richtig was zu machen... :(

  • Ich würde mir die Mutter vorladen und mit ihr darüber sprechen ,warum sie dieses Haus kaufen möchte und wie die Finanzierung aussieht.

    Dann kannst du eher erkennen, ob die Frau weiß was sie tut und dies auch im interesse ihrer Kinder ist.

  • Mich würde zuvörderst interessieren , ob die Kinder nach dem Sorgerechtsverfahren überhaupt bei der Mutter bleiben werden .
    Ansonsten sind die üblichen Anhörungen der Mutter/Kinder durchzuführen ( bei Kindern < 14 J. ggf. durch den zu bestellenden Ergänzungspfleger fürs Verfahren ).
    Fragen - neben einem Gutachten - z.B. :

    Wie sind dann die Beteiligungsverhältnisse der Kinder am "künftigen" Grundstück vereinbart ?
    Wie sieht die Finanzierung aus ? Wie soll der Reparaturstau künftig zusätzlich finanziell aufgebracht werden ?
    Wie ist die Finanzierung sichergestellt , wenn die Mutter krankheitsbedingt ausfallen wird ?

    Denkbar ist natürlich zusätzlich ein Ortstermin zur Augenscheineinnahme.

  • Ich habe gerade noch einmal mit dem Richter gesprochen und ihm die Sachlage erklärt. Wir haben uns nun darauf geeinigt, dass ich einen Vermerk über meine Bedenken aufnehme, den Vorgang zur Kenntnis an das Jugendamt gebe und dass dann dem Richter vorlege. Der wird dann im neuen Jahr zusammen in der Sorgerechtsverhandlung gucken, dass er das erledigt.
    Genehmigen werde ich nicht.


    Die Kindesmutter kenne ich bereits aus diversen anderen Verfahren, ich weiß dass sie nicht weiß, was sie tut. Sie denkt leider nicht von 12 - Mittag.

    Das Haus wird komplett durch den Hausverkauf des geerbten Hauses finanziert und die Kindesbeteiligungen richten sich nach dem Erbteil. Das ist soweit okay!
    Aber es ist dann für die Reperaturen etc. kein Geld mehr da! Und auch keine Kraft seitens der Mama. Das wird so nicht funktionieren!

  • Tja; bloß leider wirst Du halt vor der "Erledigung" durch den Richter im Januar nicht entscheiden können.
    Anhörungen ( ggf. delegiert durch den Richter ) müssen vorher durchgeführt werden .
    Zum Kindesalter wurde bisher nichts vorgetragen ; aber auch die müssen im Deinem Verfahren "ordnungsgemäß" vertreten sein.

  • Ich kann nur mit dem Kopf schütteln, wenn ich die Meinungen des Richters, insbesondere die aus #3 lese. Er soll prüfen, ob einem alkoholkranken Elternteil die Vermögenssorge entzogen werden muss. Während des laufenden Verfahrens soll der Rechtspfleger ihre weit reichende vermögensrechtlichen Entscheidungen bearbeiten. Stellt Euch bitte vor, es wäre keine Bruchbude sondern eine gute ETW. Ist es auch dann nicht zunächst Sache des Richters, die womöglichen begründeten Zweifel an der Eignung der Mutter auszuräumen?

    Ist das Barvermögen der Kinder eigentlich gesichert?

  • Vielleicht sollte man sich die Frage stellen, ob man eine gerichtliche Genehmigung im Sinne der Vermögenssorge erteilen muss oder die Erziehungsfähigkeit einer Mutter samt deren Verstand zu überprüfen hat. Ich denke, hier muss man trennen können. Wenn ein alkoholkrankes Paar mit Kindern ein Haus kauft, schaltet sich auch das Gericht nicht ein. Und zum Zustand des Hauses: Durch Erbfall haben die eine Bruchbude, verkaufen diese und kaufen wieder eine Bruchbude. Was soll dabei vermögensrechtliche Nachteile für die Kinder bringen?

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