Huhu,
ich weiß, dass es bzgl. des Regelunterhalts hier mehrere Threads bisher gab. Aber mir hat keiner so richtig weitergeholfen. Ich weiß immer noch nicht, was ich eigentlich machen muss.
Das Kind ist am 19.12.1995 geboren. Das Urteil ist von Februar 1997 und besagt, dass Regelunterhalt ab 19.12.1995 gezahlt werden muss (ohne Angabe von Prozente). Und jetzt kommt der Antrag dass der Regelunterhalt nach § 642a ZPO a.F. festgesetzt werden soll für den Zeitraum 01.06.2009 bis 19.12.2013. Was muss ich denn jetzt machen?
LG Beany