Übernahme der Versicherungsnehmereigenschaft durch das mind. Kind

  • Hallo zusammen,

    ich habe folgenden Fall:

    Opa – Vater – Kind

    Opa schließt Ausbildungsversicherung für Kind ab. Im Vertrag gilt jedoch der Vater als versicherte Person (?), des Weiteren wird im Vertrag festgehalten, dass bei Tod des Opas der Enkel in die Versicherungsnehmereigenschaften eintritt (!).

    Tod des Opa ist nun leider eingetreten, Versicherung will familiengerichtliche Genehmigung zur Übernahme der Versicherungsnehmereigenschaft des minderjährigen Kindes (4 Jahre alt!).

    Nachdem ich nur Nachteile für das Kind sehen konnte (Beitragspflicht), hat sich die Kindesmutter entschlossen den Vertrag zu kündigen. Lt. Versicherung kann sie dies jedoch nicht tun, da es ja noch keine Genehmigung gibt und das Kind noch kein Versicherungsnehmer ist…

    Ich stehe hier total auf dem Schlauch und brauch dringend Hilfe… :gruebel:
    Ich kann hier nicht mal genau herausfinden, nach welcher Norm das genehmigungspflichtig sein soll und die Versicherung äußert sich dazu auch nicht! Ich bekomme hier lediglich Anrufe vom Versicherungsmakler, der keine Ahnung hat, der aber hat durchblicken lassen, dass bei Abschluss des Vertrages wohl Fehler gemacht worden sind und es sonst nicht üblich ist, dass das mind. Kind die Versicherungsnehmereigenschaften übernehmen soll…

  • Genau, da wurde damals einfach der Vertrag falsch abgeschlossen...

    Die Versicherung beharrt jedoch auf den Vertrag in dieser Form...

  • Ich würde keine Genehmigung erteilen für etwas, was für das Kind nicht vorteilhaft ist, was auch keiner will (Mutter will ja kündigen), nur weil es die Versicherung so möchte.
    Im Moment ist doch der Sachstand, wenn ich es richtig verstanden habe, so: Versicherungsnehmer und bisheriger Zahler ist der Opa, der nun tot ist. Der Enkel soll ihn ersetzten, kann er aber nicht wegen fehlender Genehmigung. Also kann die Versicherung vom Enkel keine Beiträge kassieren. Der Enkel tritt nicht in das Rechtsverhältnis ein.
    Der Vater des Enkels ist die versicherte Person, die mal Anspruch auf die Auszahlung des Geldes hat später. Aber er ist nicht Versicherungsnehmer und muss daher auch nicht bezahlen.
    Was soll also passieren? Soll doch der Versicherungsmakler erst mal seinen eigenen Schlamassel in Ordnung bringen, wenn das geht. Momentan ist es ja so, dass der Enkel keinen Vertrag mit der Versicherung hat und damit in keinem Rechtsverhältnis zu dieser steht. Der Enkel müsste wohl erst einmal einen Vertag mit der Versicherung abschließen (was ja mit der Übernahme besichtigt ist). Da das aber keiner will - die Kindesmutter ja auch nicht - muss man hier auch nichts genehmigen.

  • Wer hat denn seinerzeit das Kind beim Vertragsschluß wirksam vertreten? Ansonsten müssen sich wohl Opas Erben der Sache annehmen.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Guter Einwand @ FED - ich schau gleich mal nach...

    Aha... Nur der Vater hat - als "zu versichernde Person" - unterzeichnet...


    @ beldel wie würde das theoretisch ablaufen? Würdest du ein Negativattest erteilen oder den Eltern das nur mitteilen? Ich hatte bisher nur positive Ergebnisse und hab dann auch Genehmgiungen erteilt :oops:

  • Wenn du einen schriftlichen Antrag auf Erteilung einer Genehmigung vorliegen hast, musst du darüber entscheiden - ggf. auch mit einer Abweisung. Da ist die Sache sauber und im vorliegenden Fall halte ich das auch für sinnvoll, weil sonst die Versicherung immer weiter nerven wird - ob nun dich als Gericht oder die Mutter.

  • Wie hoch ist der Rückkaufswert? Nicht genehmigungspflichtig.

    (Schon mal gegockelt? Ist ne normale LV mit festem Auszahlungszeitpunkt (z.B. mutmaßlichem Ausbildungsbeginn), Der Opa zahlt ein, ist VN, aber das Kind erhält die Versich.summe, sollte so drin stehen. Versicherte Person heißt, dass, wenn Papa stirbt, die restlichen Beiträge die Versicherung zahlt, d.h. sein Ableben ist versichert. Dies deswegen, weil das Ableben von Opa die Versich. noch teurer machen würde, d.h. negative "Rendite". Wenn das Kind nun eintritt, kann es im Normalfall kündigen, aber mit hohen Verlusten, ist aber besser als nix. Beitragsfrei stellen ist sehr teuer.)

    Es ist immer besser, die Figuren des Gegners zu opfern.

    Savielly Tartakover

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!