Hallo zusammen,
ich habe folgenden Fall:
Opa – Vater – Kind
Opa schließt Ausbildungsversicherung für Kind ab. Im Vertrag gilt jedoch der Vater als versicherte Person (?), des Weiteren wird im Vertrag festgehalten, dass bei Tod des Opas der Enkel in die Versicherungsnehmereigenschaften eintritt (!).
Tod des Opa ist nun leider eingetreten, Versicherung will familiengerichtliche Genehmigung zur Übernahme der Versicherungsnehmereigenschaft des minderjährigen Kindes (4 Jahre alt!).
Nachdem ich nur Nachteile für das Kind sehen konnte (Beitragspflicht), hat sich die Kindesmutter entschlossen den Vertrag zu kündigen. Lt. Versicherung kann sie dies jedoch nicht tun, da es ja noch keine Genehmigung gibt und das Kind noch kein Versicherungsnehmer ist…
Ich stehe hier total auf dem Schlauch und brauch dringend Hilfe…
Ich kann hier nicht mal genau herausfinden, nach welcher Norm das genehmigungspflichtig sein soll und die Versicherung äußert sich dazu auch nicht! Ich bekomme hier lediglich Anrufe vom Versicherungsmakler, der keine Ahnung hat, der aber hat durchblicken lassen, dass bei Abschluss des Vertrages wohl Fehler gemacht worden sind und es sonst nicht üblich ist, dass das mind. Kind die Versicherungsnehmereigenschaften übernehmen soll…