Abtretung Briefgrundschuld - Auslegung

  • Eingetragene Gläubiger einer Grundschuld sind A, B, C und D.

    Die Bank Z beantragt unter Vorlage des Grundschuldbriefs und einer Abtretungserklärung der Bank Y ihre Eintragung als Gläubigerin des Rechts.

    Weiter wird folgende öffentlich beglaubigte Erklärung von A, B, C und D vorgelegt:

    "Wir bestätigen Ihnen die Abtretung der zu unseren Gunsten eingetragenen Grundschuld Abt. III Nr. 1" (ohne Erwähnung der Zinsen) Die Erklärung ist an die Bank Y gerichtet.

    Reicht das aus? Ich hätte da Bauchschmerzen. Es ist ja gerade keine Abtretungserklärung. Und das Anerkenntnis ist ja nur für den Übergang kraft Gesetzes möglich. Oder kann man die Erklärung entsprechend auslegen?

  • Ich bin zwar ein Freund der Auslegung, aber hier eindeutig nein, da in der Erklärung von A, B und C u.a. nicht erwähnt ist, welche Abtretung bestätigt wird und was soll diese Erklärung denn überhaupt sein (die Abtretung an die abtretende Bank/oder eine Abtretung an die einzutragende Bank)?

  • Die Abtretung eines Briefrechts erfolgt doch durch Briefübergabe außerhalb des Grundbuches. Offensichtlich wurde der Brief an die Bank Y übergeben, die nun wiederum formgerecht das Recht unter Briefübergabe an die Bank Z abtritt. Das Schreiben der eingetragenen Gläubiger an die Bank Y soll wohl nur der Nachweis sein, das der Brief richtigerweise an die Bank Y übergeben wurde.

  • "Wir bestätigen Ihnen die Abtretung der zu unseren Gunsten eingetragenen Grundschuld Abt. III Nr. 1" (ohne Erwähnung der Zinsen) Die Erklärung ist an die Bank Y gerichtet.

    Geständniserklärung (vgl. Hügel/Otto § 29 Rn 56; "Löschung ...")? Die fehlenden Zinsen sind natürlich schlecht.

    Einmal editiert, zuletzt von 45 (3. Januar 2014 um 13:48)

  • Die Abtretung eines Briefrechts erfolgt doch durch Briefübergabe außerhalb des Grundbuches.

    Nein, sie erfolgt durch Abtretungserklärung in (mindestens) schriftlicher Form und Briefübergabe, § 1154 BGB. Die Briefübergabe allein bewirkt nichts.

    Juppheidi, juppheida, Erbsen sind zum Zählen da ...

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