Hallo,
ich stehe kurz davor eine wirklich fiese Akte zu erledigen.
Jetzt stellt sich mir die Frage, ob ich in einigen Fällen Kosten nacherheben muss.
Es geht um eine Ausschlagung, bei der Vermögen vorhanden ist. Viele der Ausschlagenden leben in Baden-Würtemberg und haben dort bei einem Notariat ausgeschlagen. Sind diese Notariate wie Amtsgerichte zu behandeln, bei denen zu wenig Kosten eingezogen wurden oder sind sie mit den norddeutschen Notariaten gleichzustellen?
Dann habe ich noch einen Fall in dem bei einem Ortsgericht ausgeschlagen wurde. Leider verstehe ich das Ortsgerichtsgesetzt nicht so richtig und weiß auch hier nicht, ob Kosten nacherhoben werden müssen oder nicht.
Hatte schon mal jemand einen ähnlichen Fall und weiß über sowas bescheid?
Liebe Grüße
Ani