Hallo - ich brauche mal wieder kurz Hilfe...folgender Fall:
Im Grundbuch eingetragen ist in Abt. III Nr. 1 eine Grundschulde über 80.000,00€.
Jetzt wurde beantragt, in Abt. II ein Wohnungsrecht einzutragen mit einem mehrmalig ausnutzbaren Rangvorbehalt, der die Eintragung von Grundpfandrechten bis 80.000,00€ + 18% Zinsen + 10% NL ermöglichen soll. Dazu schreibt der Notar, dass dieser Vorbehalt momentan durch die schon eingetragene Grundschuld in III/1 ausgenutzt wird.
Geht das? In der Literatur finde ich immer nur die Formulierung, dass der Eigentümer das Grundstück "später mit dem vobehaltenen Recht...belasten" kann oder, dass der Rangvorbehalt "für ein später einzutragendes Recht..."
Ist das schon meine Antwort (=geht so nicht) oder gibt es da Sonderfälle?
Vielen Dank schonmal für die Hilfe!
Zahira