Folgender Fall liegt hier vor:
Kindesmutter schlägt Erbschaft aus und beantragt die familiengerichtliche Genehmigung, der Genehmigungsbeschluss wird erlassen und wird rechtskräftig. Die Kindesmutter wird zeitnah aufgefordert, die Genehmigung bei dem Nachlassgericht einzureichen, falls sie Gebrauch machen möchte. Die Kindesmutter macht jedoch erst 3 1/2 Monate später Gebrauch von der Genehmigung. Somit könnte das Kind Erbe geworden sein - Prüfung erfolgt jedoch erst im Erbscheinsverfahren, das es hier noch nicht gibt.
Nun meldet sich der Rechtsanwalt der Kindesmutter und teilt mit, dass dort die Meinung vertreten wird, dass die Erbausschlagung wirksam ist und beantragt PKH unter seiner Beiordnung für das nachlassgerichtliche Verfahren.
Frage: Geht das überhaupt?