Hallo,
ich habe heute meine erste Nachlassakte mit Auslandsbezug und bin ziemlich aufgeschmissen. IPR war nie so mein Stärke
Es ist ein Erbscheinsantrag gestellt worden einmal nach der Mutter des Antragstellers (verstorben 2007) und dem Vater des Antragstellers (verstorben 2013).
Die beiden Erblasser waren bei niederländische Staatsangehörige und haben beide in den Niederlanden gelebt.
Der Erbscheinsantrag wurde jetzt gestellt, weil es hier bei einer deutschen Bank ein Konto gibt. Der Erbschein soll auf das hier befindliche Vermögen beschränkt sein.
Jetzt frage ich micht inwieweit ich zuständig bin und wie ich überhaupt auf meine Zuständikeit komme und wie das Verfahen weiter läuft.
Für eure Hilfe wäre ich sehr dankbar.