wirksam Widerspruch eingelegt, neue Anschrift

  • Hallo zusammen,
    ich gebe mal die Frage eines Richters an euch weiter. Es geht darum ob der eingelegt Widerspruch so möglich war und wirksam ist.
    In einem Fall hier wurde Widerspruch durch eine andere Firma als der Firma des Antragsgegners eingelegt. Laut Internetauftritt gehört diese Firma zum Konzern des Antragsgegners.
    Als Anschrift wurde nunmehr (unter Nr. 5 im Widerspruchsformular) eine Postbox in Luxemburg angegeben. Aber gerade ein Postfach soll ja nicht angegeben werden.:gruebel:
    In der Abgabenachricht des Mahngerichts ist als Prozessbevollmächtigter die Firma welche den Widerspruch eingelegt hat aufgeführt. Diese Bezeichnung dürfte so nicht ganz richtig sein, da es sich ja nicht um einen Rechtsanwalt handelt.
    Wird dies beim Mahngericht nicht geprüft?

  • Hallo zusammen,
    ich gebe mal die Frage eines Richters an euch weiter. Es geht darum ob der eingelegt Widerspruch so möglich war und wirksam ist.
    In einem Fall hier wurde Widerspruch durch eine andere Firma als der Firma des Antragsgegners eingelegt. Laut Internetauftritt gehört diese Firma zum Konzern des Antragsgegners.
    Als Anschrift wurde nunmehr (unter Nr. 5 im Widerspruchsformular) eine Postbox in Luxemburg angegeben. Aber gerade ein Postfach soll ja nicht angegeben werden.:gruebel:
    In der Abgabenachricht des Mahngerichts ist als Prozessbevollmächtigter die Firma welche den Widerspruch eingelegt hat aufgeführt. Diese Bezeichnung dürfte so nicht ganz richtig sein, da es sich ja nicht um einen Rechtsanwalt handelt.
    Wird dies beim Mahngericht nicht geprüft?


    "Firma" lies "Gesellschaft", oder hat sich etwa nur die Firma des Antragsgegners geändert?
    Den Widerspruch muß in jedem Fall der Ag. (oder ein vom Ag. Bevollmächtigter, oder der Rechtsnachfolger des Ag.) einlegen.

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub


  • In der Abgabenachricht des Mahngerichts ist als Prozessbevollmächtigter die Firma welche den Widerspruch eingelegt hat aufgeführt. Diese Bezeichnung dürfte so nicht ganz richtig sein, da es sich ja nicht um einen Rechtsanwalt handelt.
    Wird dies beim Mahngericht nicht geprüft?

    Nein, nicht im automatisierten Mahnverfahren. Fällt der Widerspruch nicht raus, kommen so "krumme" Sachen halt bei raus, weil der Antragsgegner das dann einfach falsch eingetragen hat.

    Wer "A" sagt, muss nicht auch "B" sagen. Er kann auch feststellen, dass "A" falsch war oder es auch noch "C" gibt.

    Wir Zauberer wissen über sowas Bescheid!

  • Ich würde mal dem Ast. schreiben und fragen, wie so eine Diskrepanz zustande kommen kann und ob er vielleicht in seinem Antrag den falschen Agg. bezeichnet hat. Manchmal ergibt sich so etwas. Soll auch vorkommen, dass eine andere Firma "im Auftrag" oder "in Vollmacht" für eine andere Firma einen Widerspruch einlegt, weil sie zusammenhängen. Alles schon vorgekommen.

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