Rechtsnachfolgeklausel (Umschreibung auf Treuhänderin)

  • Hallo!


    Ich habe folgenden Fall und bin mir noch nicht so sicher, wie ich hier weiter vorgehen muss (mache erst seit 1 Monat Urkundssachen):


    Es wurde eine zweite vollstreckbare Ausfertigung der Grundschuldbestellungsurkunde sowie die Ausfertigung des Eröffnungsbeschlusses (InsoVerf.) eingereicht. Ich habe diesbezüglich eine PZU an den Schuldner A vorliegen, in der steht, dass die ZU am 22.07.2013 erfolgte.


    Mit Beschluss vom 18.07.2013 (rechtskräftig seit dem 22. August 2013) wurde das Insoverfahren bzgl. d. Schuldner eröffnet.


    Jetzt beantragt die Gläubigerin die Umschreibung des Titels auf die Treuhänderin (=RAin).


    Meine Vorgängerin hat die Treuhänderin zum Antrag gehört und diese hat nun geschrieben, dass gegen die Umschreibung des Titels auf sie als Treuhänderin keine Einwendungen erhoben werden können.


    Ich weiß nun nicht, ob ich die Klausel erteilen kann. Ist die ZU am 22.07.2013 wirksam an den Schuldner erfolgt oder hätte diesbezüglich eine ZU an die Treuhänderin erfolgen müssen (oder ist das erst ab RK des Beschlusses erforderlich?)?


    Außerdem habe ich bisher nur die zweite vollstreckbare Ausfertigung der Urkunde vorliegen. Es muss doch aber ein Vermerk bzgl. § 727 ZPO auf dem Original der Urkunde angebracht werden. Ich muss dann doch das Urkundsoriginal noch anfordern oder (beim damals beurkundenden Notar?)?


    In der Grundakte befindet sich die erste Ausfertigung der Grundschuldbestellungsurkunde. Ist der Vermerk sonst auf dieser Ausfertigung anzubringen?


    Wird dann bei der Klausel geschrieben:


    Rechtsnachfolgerin des Herrn A ist Frau RAin ..., Anschrift, als Treuhänderin des Herrn A?


    und weiter:

    Die Rechtsnachfolge ist nachgewiesen durch beglabigte Ablichtung des Eröffnungsbeschlusses zum Insolvenzverfahren vom ... (AG ..., Az.: ...)?


    Bisher hatte ich einen solchen Fall noch nicht und wäre deshalb für Hilfe und Denkanregungen dankbar.

  • Die RNKl. ist unter Einziehung der Klausel vom ... unter gleichzeitiger Umschreibung auf Schuldnerseite wegen der dinglichen Ansprüche auf das Kapital zu....
    dem GL gegen XY -als Treuhänderin über das Vermögen des....-zum Zwecke der Zwangsvollstreckug aus der Grundschuld... zu erteilen.
    Als Nachweis muss die Ausfertigung des Inso-Eröffnungsprotokolls und -verwalterbestellung aufgeführt werden. Diese Klausel gehört nur auf die vollstr. Ausfertigung. Ferner muss auf der Urschrift der not. UR (diese müsste beim AG wegen Ausscheidens des Notars verwahrt sein) diese Erteilung vermerkt werden.
    Ob und wann die erste Klausel zugestellt worden ist, ist völlig unerheblich für die hier beantragte Klauselumschreibung.

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