Einen schönen guten Morgen in die Rechtspflegerwelt!
Ich sitz heut`Morgen wie der Ochs vorm Scheunentor - kann mir bitte wer helfen??
Spontan hab ich die Zivilabteilung "dazugeerbt" und würde jetzt gern einen Vollstreckungsbescheid erlassen. Die Akte wurde uns nach Widerspruch gegen den Mahnbescheid zugesandt. Aber noch ehe irgendwer tätig geworden ist, hat die Aggin ihren Widerspruch zurückgenommen, so dass ja nun m.E. eigentlich ein VB erlassen werden könnte. Doch wie um alles in der Welt mach ich das? Früher hat man ja einfach den Durchschreibsatz unterschrieben und gut - aber heute?? Mach ich einen Beschluss nach dem Motto: Es wird VB wie folgt erlassen??
Sorry für die vielleicht dumme Frage