Hallo,
in meinem Fall wurde der VB bereits erlassen. Der Antragsgegner hat sich weder beim MB noch beim VB gerührt. Nun wurde von dem Kostenbeamen eine Kostenrechnung bzgl des Erlass eines Vollstreckungsbescheides erstellt. Daraufhin meldet sich die Frau des Antragsgegners und teilt mit, dass dieser bereits seit 18 Jahren verstorben ist!
Im Zöller habe ich gefunden, dass der Erlass unwirksam ist, da er gegen eine nicht mehr existierende Person ergangen ist.
Meine weitere Vorgehensweise wäre nun, dass ich mir von der Frau des Antragsgegners die Sterbeurkunde in Kopie vorlegen lasse und dem Antragsteller daraufhin mitteile, dass der VB unwirksam ist und die Ausfertigung zurück fordere.
Seid ihr der gleichen Ansicht??
Was passiert dann eigentlich mit der bereits erstellten Kostenrechnung gegen den Antragsgegner bzgl. des Erlass eines VB's?
Ich bin für jeden Antwort oder Anregung dankbar,
liebe Grüße
Schenny