Es wurden 1982 umgerechnet ca. 2.500 EUR und 2 Wertgegenstände für unbekannte Erben hinterlegt. Der Sohn der Verstorbenen war zunächst vom Pflegeheim angeschrieben worden, hatte sich aber nicht gemeldet. Das Pflegeheim beantragte daraufhin diese Hinterlegung.
Nach 30 Jahren stellte eine Rechtspflegerin das Erlöschen des Herausgabeanspruches fest. Eine Ausbuchung des Betrages erfolgte bislang noch nicht.
Ich rudere hier momentan noch mit der Versteigerung der beiden Wertgegenstände herum (wobei der "Wert" hier wohl sehr überschaubar sein wird)
Bei der Durchsicht der Akte fiel mir aber auf, dass der Sohn zu keiner Zeit über die Hinterlegung informiert wurde.
Könnte/müsste ich das noch nachholen oder ist der Herausgabeanspruch nun auf jeden Fall trotzdem erloschen?
Danke schon mal