Beurkundung Anerkennung Unterhalt

  • Ich weiß nicht so genau, ob mein Thema zu Familie und Vormundschaft gehört oder in einen anderen Bereich, aber ich stelle es nun erst einmal hier rein:

    Ein Vater hat sich bei mir gemeldet und hat mir mitgeteilt, dass er sich von der Mutter seines Kindes getrennt hat. Jetzt wurde er vom RA der Kindesmutter angeschrieben, dass er beurkunden lassen soll, dass er anerkennt Unterhalt für sein Kind zu zahlen. Dies köne er laut Mitteilung des RA kostenfrei beim Jugendamt oder beim Amtsgericht machen.

    Der Vater möchte dies nun bei mir machen. Ist die Aufnahme dieser Erklärung beim AG wirklich kostenfrei (als die KostO noch galt ergab sich dies aus § 55 a KostO i. V. m. § 62 I Nr. 2 BeurkG - im GNotKG hab ich bisher keine derartige Regelung gefunden)? Falls ja, woraus ergibt sich das?

    Ich mache erst seit 01.01.14 Urkundssachen und hatte einen solchen Fall noch nicht.

    Im mir zur Verfügung stehenden Programm Eureka-Text habe ich kein Verfügungsformular und auch keinen Punkt für die Aufnahme einer solchen Erklärung gefunden.

    Auch das Internet gibt diesbezüglich keine hilfreichen Erkenntnisse.

    Hatte jemand von euch schon einmal einen solchen Fall? Gibt es eventuell irgendwo im Internet ein Muster für die Aufnahme einer solchen Erklärung durch das Gericht oder hätte jemand ein Muster, wie so etwas aussehen muss bzw., was nach der Aufnahme dieser Erklärung zu verfügen ist?

    Gibt es eigentlich auch einen HRP für Familiensachen und ist diesbezüglich vielleicht dort ein Muster zu finden (ich mache nur Grundbuch, Nachlass und Urkundssachen - also keine Familiensachen)?

    Ich weiß auch überhaupt nicht, was ich diesbezüglich zu beachten habe und was in der Erklärung unbedingt mit aufgenommen werden muss, wäre also für hilfreiche Tipps und Hinweise dankbar.

    3 Mal editiert, zuletzt von blackswan87 (18. Februar 2014 um 18:16)

  • Bist du von deinem Dienstellenleiter offiziell als Urkundsbeamtin eingesetzt und gibt es eine Rechtsnorm, wonach du Beurkundungen von Erklärungen über die Anerkennung der Vaterschaft und
    die Verpflichtung zur Erfüllung von Unterhaltsverpflichtungen vornehmen darfst??

    Ansonsten den Antragsteller an das Jugendamt verweisen.

    Falls du eine entsprechende Berechtigung (Bestellung) hast, darauf achten, dass du die Urkunde zur Erfüllung von Unterhaltsverpflichtungen nicht für vollstreckbar erklären kannst, da zur Rechtsgültigkeit der Vaterschaftsanerkennung erst noch die Zustimmung der Mutter erfolgen muss.

  • Ein Rechtspfleger ist immer zugleich auch Urkundsbeamter.
    Lt. Sachverhalt ist die Vaterschaft bereits festgestellt und es geht nur noch um den Unterhalt.
    Zur gerichtlichen Zuständigkeit: § 62 BeurkG.

    In der UR-Sammlung befinden sich sicher solche Beurkundungen. Ansonsten kann sicher das örtliche Jugendamt weiterhelfen.

    Der Umfang der Unterhaltspflicht muss natürlich feststehen.

  • Ich würde hier auch etwas auf dem Schlauch stehen. Eine solche Beurkundung hatten wir in 20 Jahren nicht. Es gibt zudem keinen Vordruck, keinen Textbaustein, rein nichts. Da würde ich mir wohl auch vom Jugendamt was faxen lassen und dann in mühevoller Kleinarbeit selbst ein Muster erstellen.
    Hier gibt es ja bis heute - trotz wiederholter Mahnungen - noch nicht mal in ForumStar Bausteine für das vereinfachte Unterhaltsverfahren, die es in anderen Bundesländern längst geben soll. Auch ein (ausfüllbarer) Vordruck existiert nicht, dass ich mir im Forum von anderen welche besorgt und anschließend etwas modifiziert habe. Das ist alles sehr ägerlich angesichts der Pensenvorgaben. :teufel:

  • Ein Rechtspfleger ist immer zugleich auch Urkundsbeamter.
    Lt. Sachverhalt ist die Vaterschaft bereits festgestellt und es geht nur noch um den Unterhalt.
    Zur gerichtlichen Zuständigkeit: § 62 BeurkG.

    Ihm müssen aber im Rahmen der Geschäftsverteilung die Urkundsgeschäfte übertragen worden sein (§ 3 Nr. 1 Buchst. f; § 9 RpflG).:teufel:

  • Bei der Geschäftsverteilung (mit Wirkung zum 01.01.2014) habe ich die Urkundssachen dazu bekommen und darum muss ich diese Beurkundung wohl oder übel machen.

    Als ich mit dem Vater telefoniert habe, habe ich ihm auch gesagt, dass er das auch beim JA oder bei einem Notar machen kann.

    Er meinte, dass er das aber beim Gericht machen will und nun hab ich den Salat.

    Ich werde dann mal die Urkundsakten der letzten zig Jahrzehnte durchgucken und hoffen, das mir ein solcher Fall mal über den Weg läuft... da kommt Freude auf, da ich ja nicht sonst auch schon genug zu tun habe :(

    Noch einmal zu den Kosten:

    Es ist auch weiterhin kostenfrei. Dies ergibt sich aus dem Kostenverzeichnis Teil 2. Vorbemerkung 2 Abs. 3.

    Besser hätten die diese Regelung ja auch nicht verstecken können...

    Einmal editiert, zuletzt von blackswan87 (19. Februar 2014 um 14:34)

  • OK, danke für den Hinweis :daumenrau. Mir ist glatt entgangen, dass das irgendwann mal reingestellt wurde. Habe schon immer befürchtet, dass irgendwann mal jemand kommt und ich alles in mühevoller Kleinarbeit selbst zusammenbasteln muss und es am Ende noch fürchterlich aussieht.
    An der Stelle reicht ja wirklich ein einfacher ausfüllbarer Ausdruck, beim VUV würde ich mir schon wünschen, dass es nun endlich mal richtig in ForumStar integriert würde.

  • Noch einmal zu den Kosten:

    Es ist auch weiterhin kostenfrei. Dies ergibt sich aus dem Kostenverzeichnis Teil 2. Vorbemerkung 2 Abs. 3.

    Besser hätten die diese Regelung ja auch nicht verstecken können...

    Aber wie ist das mit der Zustellung? Das JA macht den Titel vollstreckbar durch Behändigung an der Dienststelle § 60 SGB VIII. Weil es so selten vorkommt, weiß ich nicht, ob die Gerichtsurkunde auch durch Behändigung vollstreckbar wird. Die Kosten für die Zustellung hätte der Schuldner dann an der Backe. Ein rechtlich unerfahrener Gläubiger kann sich für die Titelzustellung einen Anwalt nehmen.

  • Sollte jemand irgendwelche ausfüllbaren Vordrucke (pdf, doc) für diese Beurkundungen haben, wäre es nicht schlecht, sie mal hier oder per Email zu posten.

    Für alle die mit forumSTAR arbeiten: Dort gibt es ein Formular F 1736 für die Beurkundung von Vaterschaftsanerkennungen und Unterhaltsverpflichtungen.

    "Man muss denken wie die wenigsten und reden wie die meisten."
    (Arthur Schopenhauer)


  • Für alle die mit forumSTAR arbeiten: Dort gibt es ein Formular F 1736 für die Beurkundung von Vaterschaftsanerkennungen und Unterhaltsverpflichtungen.

    Ja vielleicht in deinem Bundesland. Hier ließe sich noch einiges andere (vereinfachte Unterhaltsverfahren, Zwangsgelder, Ordnungsgelder ..) aufzählen, wofür es nach 3 Jahren seit der Einführung noch immer keine Textbausteine gibt.:mad:

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