Mir liegt ein VB vor. Der AG meint, er habe den Widerspruch abgeschickt, weiß aber nicht wann, da die Sache bereits 7 Jahre zurückliegt. Da aus dem VB bislang keine ZV betrieben wurde, nehme ich an, dass der Widerspruch noch rechtzeitig vor dem Ablauf der Einspruchsfrist eingegangen ist und als Einspruch behandelt wurde. Um dessen sicher zu sein, wollte ich die Akteneinsicht beantragen. Der VB wurde vom Gemeinsamen Mahngericht M-V und Hamburg erlassen. Streitgericht ist in Hessen.
Ich bin mir nicht ganz sicher, bei welchen Gericht die Akteneinsicht zu beantragen ist. Ich denke, beim Streitgericht. Bekanntermaßen wird die Sache nach "Einspruch" automatisch an das Streitgericht abgegeben, was dazu führt, dass sich dort die komplette Akte befindet.
Seht ihr das auch so?