Entlastung Betreuer durch minderjährigen Nacherben?

  • Fallkonstellation:

    unbefreite Vorerben = Haupt- und Ersatzbetreuer gewesen
    Nacherbe = mdj. Kind

    Vorerben erteilen quasi sich selbst Entlastung im Betreuungsverfahren. Wird wegen des minderjährigen Kindes als Nacherben Schlussrechnung benötigt?

  • Das minderjährige Kind ist noch nicht voll geschäftsfähig und kann nicht selbst wirksam entlasten. Die Einwilligung der Eltern ist erforderlich, § 108 BGB.

    Ich glaube, ich würde eine Schlussrechnungslegung verlangen, bevor ich die Eltern des Nacherben auffordere, die Entlastungserklärung abzugeben.

  • Der Sachverhalt ist sehr mager. Da sollte man nicht sparen.
    War der Ersatzbetreuer auch tätig???

    Meines Erachtens ist eine Schlussrechnung zu erstellen, außer Betreuer und Ersatzbetreuer (beide Vorerben) erklären Entlastung.

    Diese sind die Erben.
    Warum hier noch evtl. Nacherben entlasten sollten, erschließt sich mir nicht.

    LG

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