Hallo Zusammen!
Auslandszustellung
Der Kl.vertr. beantragt einen KFB gegen seine Mandantin. Diese ist nach Italien verzogen.
Mir ist der Ablauf völlig unklar, selbst wenn ich den § 184 samt Kommentierung lese. Ich weiß lediglich, dass auch die Anhörung gem. § 11 RVG zustellen soll.
Kann mir jemand etwas zum Ablauf sagen? Muss ich die Schriftstücke übersetzen lassen? Ist zunächst ein Beschluss zu machen, wonach die Klägerin einen Zustellbevollmächtigten zu ernennen hat? und wenn Sie dies nicht tut, kann ich die Schriftstücke dann einfach zur Post aufgeben?
Hoffe mir kann jdm. weiter helfen! Danke euch !