Guten Morgen,
mich beschäftigt gerade ein lustiges Konstrukt.
Ehemann steht unter Betreuung, Ehefrau stirbt. Betreuer schlägt die Erbschaft aus, beantragt Genehmigung.
Der Nachlass besteht aus einer Forderung aus Schuldanerkenntnis der Verstorbenen gegen den Ehemann, auf Grund derer auch die Renten des Betreuten gem. § 850 c ZPO gepfändet wurden. Im Übrigen sind Schulden in nicht unerheblicher Höhe bekannt.
Könnte der Betreute die Forderung erwerben (wenn die Genehmigung versagt wird) und dann seine eigenen Renten weiter pfänden und vereinnahmen? Der Betreute hat selbst auch enorme Schulden und könnte somit seine Renten vor dem Zugriff von dritten Gläubigern schützen.