Ich habe an meinem Nachlassgericht folgendes Problem:
Es gibt hier keine Obergrenze bei der Terminsvergabe für Ausschlagungen für die Anzahl der Ausschlagenden.
Die Termine werden hier durch die Geschäftsstellen vergeben und am Terminstag kann es wirklich zu Überraschungen kommen, wenn der ganze Gang voll steht und man feststellt, dass da 21 Mann zu deinem Ausschlagungstermin kommen.
In unseren Schreiben steht drin:
"Es wird auf die Gebührenpflichtigkeit hingewiesen. Daher ist zu empfehlen, mit mehreren auszuschlagen."
Die Empfehlung sollte m. E. nicht auf die Goldwaage gelegt werden... ich habe damit ein echtes Problem und wollte ein Kappungsgrenze für Termine vorschlagen.
Ich möchte wissen, ob es irgendwo eine Rechtsvorschrift gibt, dass man in einem Termin unbegrenzt viele Antragsteller zur Ausschlagung drannehmen muss (damit die Gebühr nur einmal entsteht - der Bezirksrevisor freut sich bestimmt ;)). M. E. muss nur die Möglichkeit bestehen, beim NaG einen Termin zu bekommen oder man geht zum Notar, aber sind wir denn tatsächlich verpflichtet alle in einem Termin zu packen? Eine Dienstanweisung habe ich nämlich nicht gefunden.